Aufhebungsvertrag: Gründe, Inhalt, Muster-Anleitung
Hast du dich schon einmal gefragt, warum viele Arbeitnehmer den Aufhebungsvertrag dem klassischen Kündigungsprozess vorziehen? Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Gründe für einen Aufhebungsvertrag, analysiert die wichtigsten Inhalte und bietet eine Muster-Anleitung für solche Verträge. Dabei erfährst du nicht nur, welche rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten sind, sondern auch, wie du typische Fallen umgehen kannst.
Ein Aufhebungsvertrag bietet die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden. Doch er birgt auch Risiken und sollte daher nicht leichtfertig abgeschlossen werden. In den folgenden Abschnitten gehen wir detailliert auf alle Facetten ein, die diesen besonderen Vertrag kennzeichnen.
Was ist ein Aufhebungsvertrag?
Ein Aufhebungsvertrag ist ein rechtlicher Rahmen, innerhalb dessen die einvernehmliche Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erfolgt. In dieser Vereinbarung müssen beide Parteien dem Ende des Arbeitsverhältnisses zustimmen. Die wichtigste Definition Aufhebungsvertrag ist, dass die Einigung freiwillig und in der Regel schriftlich festgehalten wird, um eventuelle Missverständnisse zukünftig zu vermeiden.
Zu den wesentlichen Merkmalen Aufhebungsvertrag gehören unter anderen eine klare Regelung zur Abfindung und mögliche weitere Vereinbarungen, wie z.B. über die Nutzung von Resturlaub. Arbeitnehmer haben zudem häufig eine Bedenkzeit von etwa zwei Wochen, in der sie prüfen können, ob sie dem Vertrag zustimmen möchten.
Wenn der Aufhebungsvertrag unterzeichnet wird, kann dies zu einer Sperrfrist von bis zu zwölf Wochen beim Arbeitslosengeld führen. Es ist daher wichtig, sich vor der Unterschrift über dringende Gründe zu informieren, die eine solche Sperrzeit vermeiden können. So kann beispielsweise eine bereits drohende Kündigung oder eine höfliche Einhaltung der Kündigungsfrist als Grund angesehen werden, der keine Sperrfrist nach sich zieht.
Zusammengefasst bietet der Aufhebungsvertrag eine strukturierte und einvernehmliche Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis zu beenden, die sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer von Vorteil sein kann.
Vorteile eines Aufhebungsvertrags
Der Aufhebungsvertrag bietet eine Vielzahl an Vorteilen Aufhebungsvertrag für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Eine der zentralen Stärken liegt in der Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis sofort oder zu einem individuell festgelegten Zeitpunkt zu beenden. Dies ist ein entscheidender Unterschied zur üblichen Kündigungsfrist von ein bis drei Monaten. Mit dieser Flexibilität kann der Wechsel zu einem neuen Job zügiger erfolgen und die Planungssicherheit für beide Seiten erhöht werden.
Ein weiterer pluspunkt ist die Vermeidung von Kündigungen durch den Arbeitgeber, was für viele Arbeitnehmer eine entspannende Perspektive bietet. Ohne das Risiko einer formalen Kündigung erlangen beide Parteien einen stressfreieren Abschluss. Eine wichtige Überlegung betrifft die mögliche Abfindung. Durchschnittlich können Mitarbeiter mit einem halben Bruttomonatsgehalt pro Arbeitsjahr rechnen, was die finanzielle Situation während der Übergangszeit verbessern kann. Arbeitgeber sind oft bereit, großzügigere Abfindungen anzubieten, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
Ein Aufhebungsvertrag kann zudem die durch Kündigungsschutzverfahren verbundenen Unannehmlichkeiten umgehen. Bei einer einvernehmlichen Einigung sind die strengen Regeln des Kündigungsschutzes nicht anwendbar. Viele Arbeitnehmer profitieren von der Möglichkeit, selbst über ihre Kündigungsfristen zu entscheiden, was die Verhandlungen erheblich vereinfacht.
Insgesamt stellt der Aufhebungsvertrag eine attraktive Lösung dar, um sowohl die Interessen der Arbeitnehmer zu wahren als auch die Planungssicherheit für Arbeitgeber zu fördern. Die individuell gestaltbaren Rahmenbedingungen und die Möglichkeit zur Abfindung sind wesentliche Aspekte, die diesen Vertrag zu einer bevorzugten Wahl machen.
Bitte um Aufhebungsvertrag (Gründe, Inhalt und Muster)
Die Bitte um Aufhebungsvertrag kann aus verschiedenen Gründen gestellt werden. Häufige Gründe für Anfrage beinhalten den Wunsch nach einer schnelleren Möglichkeit, eine neue Anstellung zu beginnen, Konflikte mit Kollegen oder auch die bevorstehende Kündigung. Auch eine persönliche Umorientierung oder die Notwendigkeit, aufgrund von gesundheitlichen Gründen die berufliche Situation zu ändern, können Anlass zur Anfrage geben.
Der Inhalt des Aufhebungsvertrags sollte klar und umfassend gestaltet sein. Wichtige Punkte, die enthalten sein sollten, sind:
- Beendigungsdatum des Arbeitsverhältnisses
- Initiator der Aufhebung
- Regelungen zu verbleibenden Urlaubstagen
- Offene Gehaltsansprüche
- Details zu möglichen Abfindungen
- Rückgabe von Firmeneigentum
- Ausstellung eines Arbeitszeugnisses
- Meldepflichten bei der Arbeitsagentur
- Vertraulichkeitsvereinbarungen
Ein Muster-Aufhebungsvertrag kann dabei helfen, häufige Fehler zu vermeiden und sicherzustellen, dass alle relevanten Punkte berücksichtigt werden. Es ist wichtig, dass der Vertrag schriftlich festgehalten und von beiden Parteien unterzeichnet wird, um rechtsgültig zu sein.
Für eine individuelle Betrachtung sollten rechtliche Fachkräfte hinzugezogen werden, um sicherzustellen, dass der Muster-Aufhebungsvertrag den spezifischen Anforderungen entspricht.
Komponente | Details |
---|---|
Beendigungsdatum | Wie lange das Arbeitsverhältnis weitergeführt wird. |
Initiator | Wer den Aufhebungsvertrag vorschlägt. |
Urlaubsansprüche | Regelung für weitere Urlaubstage und deren Abgeltung. |
Abfindung | Bedingungen und Höhe, falls relevant. |
Rückgabe von Eigentum | Regeln für die Rückgabe von Firmeneigentum. |
Arbeitszeugnis | Verpflichtung zur Ausstellung eines Zeugnisses. |
Meldepflichten | Informationen für die Arbeitsagentur. |
Unterschied zwischen Aufhebungsvertrag und Kündigung
Der Unterschied zwischen einem Aufhebungsvertrag und einer Kündigung manifestiert sich stark im Bereich der Einvernehmlichkeit. Bei einem Aufhebungsvertrag vs. Kündigung sind beide Parteien einverstanden, was oft zu einem schnelleren und reibungsloseren Ende des Arbeitsverhältnisses führt. Kündigungen hingegen erfolgen unilaterale und unterliegen oft den gesetzlichen Mindestfristen.
Ein bedeutender Vorteil des Aufhebungsvertrags ist die Flexibilität bezüglich des Beendigungszeitpunkts. Während bei einer Kündigung festgelegte Fristen eingehalten werden müssen, kann der Zeitpunkt beim Aufhebungsvertrag individuell verhandelt werden. Dies ermöglicht es Arbeitnehmern, gezielt auf ihre berufliche Situation zu reagieren und direkt im Anschluss eine neue Stelle anzutreten.
Ein weiterer Aspekt sind die Unterschiede in den Rechten. Betriebsratsmitglieder genießen im Kündigungsprozess besonderen Schutz, der bei einem Aufhebungsvertrag umgangen werden kann. Dadurch könnte für Arbeitgeber eine Kündigungsschutzklage vermieden werden. Zudem sind Aufhebungsverträge ohne Betriebsratsanhörung umsetzbar, was den Prozess beschleunigt.
Statistiken zeigen, dass ungefähr 9% der Arbeitsverhältnisse in Deutschland durch einen Aufhebungsvertrag beendet werden. Größere Unternehmen ziehen häufig diesen Weg, was die *Vor- und Nachteile* beider Optionen verdeutlicht. Die durchschnittliche Abfindungshöhe in Deutschland liegt bei etwa 14.300 Euro, was für viele Arbeitnehmer einen erheblichen Anreiz darstellt.
Ein Nachteil des Aufhebungsvertrags liegt in der möglichen Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld, die bis zu 12 Wochen betragen kann. Außerdem könnte die Abfindung mit diesem Anspruch verrechnet werden. Es ist wichtig, diese *Unterschiede* zu verstehen, um eine informierte Entscheidung im Umgang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu treffen.
Kriterium | Aufhebungsvertrag | Kündigung |
---|---|---|
Einvernehmlichkeit | Ja | Nein |
Flexibilität beim Beendigungszeitpunkt | Ja | Nein |
Betriebsratsanhörung | Nein | Ja |
Abfindung | Kann angeboten werden | Gesetzlich nicht garantiert |
Sperrzeit beim Arbeitslosengeld | Möglich | Nicht anwendbar |
Kündigungsfristen | Individuell vereinbar | Gesetzlich vorgeschrieben |
Die Entscheidung zwischen Aufhebungsvertrag und Kündigung hängt von individuellen Umständen ab. Eine gründliche Analyse der Vor- und Nachteile sowie der spezifischen Situation des Arbeitnehmers kann dabei helfen, die beste Wahl zu treffen.
Rechtliche Rahmenbedingungen eines Aufhebungsvertrags
Der Aufhebungsvertrag erfolgt in beiderseitigem Einverständnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Diese Vereinbarung ermöglicht eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder zu einem gemeinsam festgelegten Zeitpunkt. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind dabei weniger strikt, da keine speziellen Formvorschriften vorgegeben sind. Schriftlichkeit sollte dennoch gewahrt werden, um rechtliche Klarheit zu schaffen.
Wichtige gesetzliche Bestimmungen betreffen zunächst den Verzicht auf bestehende Ansprüche. Der Aufhebungsvertrag sollte klar regeln, welche Ansprüche möglicherweise erloschen sind. Nach der Unterzeichnung kann der Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage mehr einreichen. Dies unterstreicht die Notwendigkeit, vor Abschluss der Vereinbarung alle relevanten Punkte zu bedenken.
Arbeitgeber können mit einem Aufhebungsvertrag sogar eine fristlose Kündigung vermeiden. In Fällen von Personaleinsparungen können besondere Kündigungsschutzgruppen betroffen sein, sogar wenn sie normalerweise schwerer kündbar sind. Dies geschieht oft ohne Mitspracherecht des Betriebsrates.
Die gesetzlichen Bestimmungen zu Aufhebungsverträgen sehen vor, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, die sozialen Auswirkungen der Kündigung zu erläutern. Dieser Aspekt ist entscheidend, um mögliche Nachteile bei Arbeitslosigkeit oder Missverständnisse hinsichtlich der Ansprüche auf Arbeitslosengeld zu vermeiden.
Häufige Gründe für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Die Gründe für Arbeitsverhältnisbeendigung können vielseitig sein. Oftmals stehen persönliche Überlegungen im Vordergrund, wie der Wunsch nach einem vorzeitigen Abschluss des Vertrags. Dies kann der Fall sein, wenn du schnell zu einem neuen Arbeitgeber wechseln oder private Umstände berücksichtigen möchtest. Bei solchen Situationen kann der Aufhebungsvertrag nutzen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Ein häufige Gründe für die Beendigung sind gesundheitliche Probleme oder eine Unzufriedenheit am Arbeitsplatz. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Arbeitnehmer ihre Situation aktiv verändern wollen, um neuen Herausforderungen nachzugehen. Der Aufhebungsvertrag ermöglicht eine flexible Regelung, da beide Parteien die Möglichkeit haben, einen vorzeitigen Schlussstrich zu ziehen.
Es ist wichtig, die Gründe für einen Aufhebungsvertrag klar zu dokumentieren. Bei einer Kündigung ist es kein Muss, Gründe anzugeben, wobei Arbeitgeber oftmals eher bereit sind, einem solchen Wunsch nachzukommen, wenn der Arbeitnehmer seine Beweggründe offenlegt. Dieser Transparenz kann helfen, das Vertrauen zwischen beiden Parteien zu stärken.
Ein zusätzlicher Aspekt bei vom Arbeitgeber initiierten Kündigungen betrifft mögliche Nachteile für den Arbeitnehmer, wie etwa eine Sperrfrist beim Arbeitsamt. Diese kann zwischen einem und drei Monaten dauern, in denen keine Arbeitslosenleistungen gewährt werden. Viele Arbeitnehmer beantragen aus verschiedenen Gründen selbst einen Aufhebungsvertrag, etwa bei einem bevorstehenden Umzug oder aus Stressgründen im aktuellen Arbeitsverhältnis.
Vor der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags empfiehlt es sich, detaillierte Verhandlungen über essentielle Inhalte zu führen. Zu diesen zählen das Vertragsdatum, Resturlaub, mögliche Abfindungen sowie die Rückgabe von Firmeneigentum. Im Zweifelsfall kann rechtlicher Rat hilfreich sein, besonders bei höheren finanziellen Interessen.
Gründe für Arbeitsverhältnisbeendigung | Details |
---|---|
Wunsch nach vorzeitigem Abschluss | Wechsel zu neuem Arbeitgeber oder private Umstände |
Gesundheitliche Probleme | Beeinträchtigen die Arbeitsfähigkeit |
Unzufriedenheit am Arbeitsplatz | Stress oder mangelnde Freude an der Arbeit |
Kündigung des Arbeitgebers | Kann zu Nachteilen wie Sperrfristen führen |
Persönliche Entscheidungen | Umzug oder neue Lebensumstände |
Inhalt eines Aufhebungsvertrags
Ein Aufhebungsvertrag sollte klare und verständliche Inhalte aufweisen, um spätere Missverständnisse oder rechtliche Probleme zu vermeiden. Zu den wichtigen Vertragsbestandteilen gehören:
- Datum des Inkrafttretens: Hier wird festgelegt, ab wann der Vertrag gültig ist.
- Höhe der Abfindung: Üblicherweise liegt diese zwischen 0,25 und 1 Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Eine explizite Summe sollte angegeben werden, um Klarheit zu schaffen.
- Regelungen zu Resturlaub und Überstunden: Es sollte vermerkt sein, ob der Resturlaub und Überstunden bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses abgebaut oder ausgezahlt werden.
- Arbeitszeugnis: Oft wird vereinbart, dass dem Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis mit positiven Formulierungen ausgestellt wird.
- Lohnfortzahlung: Details zur Lohnfortzahlung und mögliche Freistellungen bis zum offiziellen Enddatum des Arbeitsverhältnisses sind ebenfalls zu regeln.
Darüber hinaus können weitere Regelungen getroffen werden, die das Arbeitsverhältnis betreffen. Zum Beispiel:
- Rückgabe von Firmeneigentum: Arbeitnehmer müssen möglicherweise bestimmte Unternehmensgegenstände wie mobile Geräte oder Schlüssel zurückgeben.
- Wettbewerbsverbot: Ein solches Verbot kann auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus in den Vertrag aufgenommen werden.
- Sprinterklausel: Diese erlaubt es dem Arbeitnehmer, vor dem vereinbarten Datum aus dem Vertrag auszutreten, möglicherweise mit einer erhöhten Abfindung.
Vertragsbestandteil | Beschreibung |
---|---|
Datum des Inkrafttretens | Festlegung, ab wann der Vertrag gültig ist. |
Höhe der Abfindung | Angabe der Abfindung zwischen 0,25 und 1 Bruttomonatsgehalt pro Jahr. |
Resturlaub | Regelung zur Auszahlung oder zum Abbau des Resturlaubs. |
Arbeitszeugnis | Festlegung über die Ausstellung eines positiven Arbeitszeugnisses. |
Lohnfortzahlung | Regelungen zur Lohnfortzahlung bis zum Vertragsende. |
Eine sorgfältige Ausarbeitung und Überprüfung dieser Inhalte sind entscheidend, um rechtliche Ansprüche zu klären und eine einvernehmliche Trennung sicherzustellen.
Höhe der Abfindung im Aufhebungsvertrag
Die Abfindungshöhe im Rahmen eines Aufhebungsvertrags ist oft Gegenstand intensiver Verhandlung Abfindung. Arbeitgeber neigen dazu, Abfindungen anzubieten, um rechtliche Komplikationen und die damit verbundenen Kosten im Falle einer Kündigung zu vermeiden. Zwar sind Abfindungen nicht gesetzlich vorgeschrieben, in vielen Fällen werden sie dennoch in der Abfindungsregelung aufgenommen.
Die konkrete Abfindung wird meist individuell verhandelt und variiert je nach den Umständen, die eine Kündigung erschweren würden. Höhere Abfindungen können bei betriebsbedingten, verhaltensbedingten oder krankheitsbedingten Kündigungen vorgesehen sein. Auch besondere rechtliche Rahmenbedingungen, wie der Schutz von Schwangeren oder Betriebsräten, können einen Einfluss auf die Abfindungshöhe haben.
In vielen Fällen wird die ausgehandelte Abfindung nicht auf das Arbeitslosengeld I angerechnet. Dies führt jedoch manchmal zu einer zeitweiligen Aussetzung des Anspruchs auf Leistungen. Grundsätzlich sind Abfindungen sozialversicherungsfrei, es gibt jedoch Ausnahmen für sogenannte „unechte Abfindungen“, die für offene Lohnforderungen oder Resturlaub gezahlt werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass Abfindungen steuerpflichtig sind. Durch die Anwendung der Fünftelregelung kann die Steuerbelastung gemildert werden. Diese Regelung ermöglicht eine gleichmäßige Verteilung der Steuerlast über fünf Jahre. Arbeitnehmer sollten ihre Verhandlungsstärke nutzen, um die optimale Abfindungshöhe zu erzielen.
Was passiert mit dem Resturlaub?
Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses über einen Aufhebungsvertrag stellt sich oft die Frage, wie mit dem Resturlaub umgegangen wird. Der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers bleibt in diesen Fällen bestehen. Laut § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) sollte der Urlaub während des Arbeitsverhältnisses in Natur genommen werden und kann erst nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses abgegolten werden.
Wichtig ist, dass Arbeitnehmer nicht auf ihren gesetzlichen Urlaubsanspruch verzichten können. Ein Verzicht auf Resturlaub ist jedoch in einem Aufhebungsvertrag zulässig, wenn dieser vertraglich festgehalten wird, gemäß einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Az. 844/11).
Es ist ratsam, vor Vertragsabschluss genau zu berechnen, wie viele Urlaubstage noch ausstehen und diese im Aufhebungsvertrag festzuhalten. Dies schützt vor einem Verlust von Urlaubstagen, insbesondere in Situationen, in denen eine Klausel zur Verrechnung von Resturlaub im Vertrag enthalten ist. Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch, der sich nach der Anzahl der Arbeitstage pro Woche richtet.
- Beispiel: Bei einer Fünf-Tage-Woche stehen Arbeitnehmern in Deutschland 20 gesetzliche Urlaubstage pro Jahr zu.
- Wenn der Resturlaub nicht in Anspruch genommen werden kann, entsteht der Anspruch auf Auszahlung zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Die Auszahlung des Resturlaubs erfolgt gemäß § 11 BUrlG, basierend auf dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn. Arbeitgeber haben das Recht, den Zeitraum für die Resturlaubsnahme zu bestimmen, solange dies für den Arbeitnehmer nicht unzumutbar ist.
Es besteht zudem die Möglichkeit, nicht genommene Urlaubstage aus Vorjahren auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses geltend zu machen, besonders wenn der Arbeitgeber nicht ausreichend informiert hat, dass der Urlaub verfallen könnte. Arbeiternehmer sollten sich umfassend über ihre Urlaubsansprüche informieren, um einen finanziellen Nachteil zu vermeiden.
Risiken beim Aufhebungsvertrag
Der Abschluss eines Aufhebungsvertrags bringt einige Risiken Aufhebungsvertrag mit sich, die nicht unterschätzt werden sollten. Ein häufiges Problem ist die mögliche Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld, die bis zu 12 Wochen andauern kann. Gerade ältere Mitarbeitende können dabei besonders betroffen sein, da die rechtlichen Rahmenbedingungen in solchen Fällen strikt sind.
Ein weiteres Risiko besteht darin, dass die vereinbarte Abfindung unter bestimmten Bedingungen auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird. Dies kann finanzielle Einbußen nach sich ziehen, die schwer wiegen können, insbesondere in Zeiten der Jobunsicherheit.
„Es ist wichtig, sich vor der Unterzeichnung umfassend über die Konsequenzen eines Aufhebungsvertrags zu informieren.“
Um die Risiken besser zu verstehen, könnte eine Übersicht nützlich sein:
Risiko | Beschreibung | Betroffene Personengruppe |
---|---|---|
Sperrzeit | Bis zu 12 Wochen kein Anspruch auf Arbeitslosengeld | Insbesondere ältere Mitarbeiter |
Anrechnung der Abfindung | Abfindung kann auf Arbeitslosengeld angerechnet werden | Mitarbeiter mit Abfindungsvereinbarungen |
Rechtliche Unsicherheiten | Unklarheiten bei der Rechtmäßigkeit eines Aufhebungsvertrags | Mitarbeiter, die mit Kündigungsklagen rechnen |
Muster-Anleitung zur Erstellung eines Aufhebungsvertrags
Die Anleitung Aufhebungsvertrag ist entscheidend, um einen rechtswirksamen und klar strukturierten Vertrag zu erstellen. Zu Beginn solltest du die wesentlichen Punkte festhalten: den Vertragsgegenstand, die Namen der Parteien und das vereinbarte Enddatum des Arbeitsverhältnisses. Ebenfalls wichtig sind die Regelungen zur Abfindungshöhe, zum Resturlaub sowie Details zur Nutzung von Firmenwagen und zur Ausstellung von Arbeitszeugnissen. Diese Punkte müssen klar und unmissverständlich formuliert werden, um Missverständnisse zu vermeiden.
Denke daran, dass der Aufhebungsvertrag gemäß § 623 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) schriftlich festgehalten und von beiden Seiten unterzeichnet werden muss. Elektronische Formate sind in diesem Fall nicht zulässig. Du kannst auch eine Mustervertrag erstellen, um dir den Prozess zu erleichtern. Diverse Beispiele für Klauseln, die im Vertrag enthalten sein sollten, sind leicht erhältlich und können dir eine gute Orientierung bieten.
Im Rahmen der rechtlichen Hinweise solltest du dir auch der möglichen Konsequenzen bewusst sein. Ein Aufhebungsvertrag kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen, wenn du freiwillig zur Beendigung deines Arbeitsverhältnisses beiträgst. Es ist sinnvoll, vor Unterzeichnung des Vertrags rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzugehen, dass alle Aspekte deiner individuellen Situation berücksichtigt werden.