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Bayerisches Gartencenter schickt Beschäftigte wegen Hitze nach Hause

Das Gartencenter Bayerstorfer im Landkreis Landshut hat seinen Mitarbeitern wegen extremer Hitze freigegeben. Betreiber Huttenlocher begründet die Entscheidung klar: Um 8 Uhr morgens zeigte das Thermometer im Gewächshaus bereits 30 Grad. Den ganzen Arbeitstag unter solchen Bedingungen zu verbringen, sei schlicht nicht zumutbar.

Extreme Temperaturen im Gewächshaus

Gartencenter gehören zu den Arbeitsstätten, die bei Hitzewellen besonders betroffen sind. Gewächshäuser heizen sich schnell auf. Belüftungsmöglichkeiten sind oft begrenzt. Wer dort arbeitet, ist körperlichen Belastungen ausgesetzt, die in einem Büro undenkbar wären.

Huttenlocher reagierte pragmatisch. Er stellte seinen Beschäftigten kaltes Wasser zur Verfügung. Zusätzlich entschied er sich, die Arbeitszeiten anzupassen und einzelnen Mitarbeitern freizugeben. Ein Schritt, den er offenbar für selbstverständlich hält.

Kein gesetzliches Recht auf Hitzefrei

In Deutschland gibt es kein gesetzlich verankertes Recht auf Hitzefrei für Arbeitnehmer. Weder im Arbeitsrecht noch in der Arbeitsstättenverordnung findet sich eine klare Temperaturgrenze, ab der Arbeitgeber zwingend freigeben müssen. Die Technische Regel für Arbeitsstätten empfiehlt zwar Maßnahmen ab 26 Grad Raumtemperatur. Eine Pflicht zur Freistellung ist das aber nicht.

Arbeitgeber sind jedoch grundsätzlich verpflichtet, die Gesundheit ihrer Beschäftigten zu schützen. Das ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz. Konkrete Schritte bleiben weitgehend dem Ermessen des jeweiligen Betriebs überlassen.

Freiwillige Maßnahmen als Praxislösung

Betriebe wie das Gartencenter Bayerstorfer setzen deshalb auf eigene Lösungen. Kalte Getränke, veränderte Schichtzeiten oder frühere Arbeitsenden gehören zu den gängigen Maßnahmen. Manche Betriebe verlegen körperlich anstrengende Tätigkeiten in die kühleren Morgenstunden.

Solche Entscheidungen liegen allein beim Arbeitgeber. Sie sind freiwillig, aber aus Sicht des Arbeitsschutzes sinnvoll. Hitzestress kann die Konzentrationsfähigkeit mindern und das Unfallrisiko erhöhen. Das gilt besonders bei körperlicher Arbeit unter freiem Himmel oder in schlecht belüfteten Räumen.

Handel und Handwerk unter Druck

Nicht nur Gartencenter stehen in Hitzeperioden vor dieser Herausforderung. Auch Bauunternehmen, Bäckereien, Wäschereien und andere Betriebe mit hohen Innentemperaturen kämpfen mit ähnlichen Bedingungen. Für viele kleine und mittelständische Unternehmen in Bayern bedeuten Hitzewellen einen echten Produktivitätsverlust.

Der Freistaat verzeichnete in der Vergangenheit Extremwerte von über 40 Grad, etwa in Kitzingen. Solche Spitzenwerte sind zwar selten. Doch auch anhaltende Temperaturen von 35 Grad belasten Betriebe und Belegschaften erheblich.

Fazit

Der Fall Bayerstorfer zeigt, wie Betriebe mit Eigeninitiative auf Hitze reagieren können. Gesetzliche Vorgaben gibt es kaum. Verantwortungsvolle Arbeitgeber handeln dennoch. Für die Beschäftigten macht das einen spürbaren Unterschied. Eine bundesweit einheitliche Regelung zum Hitzeschutz am Arbeitsplatz gibt es bislang nicht.

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