Politik

Bayern kämpft gegen illegale Ferienwohnungen mit neuem Meldegesetz

Der Wohnraummangel in Bayern spitzt sich weiter zu. In Städten wie München, Nürnberg und Augsburg fehlen tausende Wohnungen. Ein Teil des Problems liegt im Verborgenen: Eigentümer vermieten Wohnungen über Plattformen wie Airbnb, statt sie dauerhaft zu vermieten. Das soll sich jetzt ändern.

Registerpflicht für Kurzzeitvermietungen

Die bayerische Staatsregierung plant ein verpflichtendes Transparenzregister für Kurzzeitvermietungen. Wer eine Wohnung über Online-Plattformen vermieten will, soll sich künftig registrieren müssen. Die Gemeinden erhalten dadurch erstmals einen systematischen Überblick darüber, welche Wohnungen dem regulären Mietmarkt entzogen werden.

Bislang ist die Kontrolle mühsam. Behörden müssen manuell prüfen, welche Angebote auf Vermietungsplattformen möglicherweise gegen das Zweckentfremdungsrecht verstoßen. Ein zentrales Register würde diesen Aufwand deutlich reduzieren.

Zweckentfremdung als Wohnungspolitisches Problem

Das bayerische Zweckentfremdungsrecht erlaubt Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt, die dauerhafte Umwandlung von Mietwohnungen in Ferienunterkünfte zu untersagen. Viele Kommunen haben entsprechende Satzungen erlassen. Doch die Durchsetzung scheitert oft an fehlenden Informationen.

Besonders betroffen sind Tourismusregionen. Im Berchtesgadener Land, rund um den Tegernsee oder in der Landeshauptstadt München sind Wohnungen als Ferienwohnungen lukrativer als als reguläre Mietwohnungen. Die Erlöse aus Kurzzeitvermietungen übersteigen die ortsüblichen Mieten oft um ein Vielfaches.

Kommunen fordern mehr Handhabe

Bürgermeister aus touristisch geprägten Gemeinden fordern seit Jahren schärfere Instrumente. Die Gemeinden können zwar Bußgelder verhängen. Ohne verlässliche Daten über den Umfang der Zweckentfremdung bleibt die Kontrolle aber lückenhaft.

Ein Transparenzregister würde die Datenlage grundlegend verbessern. Plattformen müssten Vermietungsdaten an die Behörden melden. Die Kommunen könnten dann gezielt eingreifen, wenn Wohnungen ohne Genehmigung dauerhaft als Ferienwohnungen betrieben werden.

Europäische Vorbilder zeigen Wirkung

Andere europäische Städte haben bereits Erfahrungen mit solchen Regelungen gesammelt. Amsterdam und Barcelona führten Registrierungspflichten ein und konnten die Zahl illegaler Kurzzeitvermietungen messbar senken. In beiden Städten sank die Zahl nicht genehmigter Angebote nach Einführung der Registerpflicht deutlich.

Auf EU-Ebene gibt es seit 2024 eine Verordnung, die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, Registrierungssysteme für Kurzzeitvermietungen einzuführen. Bayern muss diese Vorgabe in nationales Recht umsetzen. Das Transparenzregister ist damit nicht nur eine wohnungspolitische Entscheidung, sondern auch eine europarechtliche Pflicht.

Datenschutz und Bürokratieabbau im Blick

Kritiker warnen vor übermäßiger Bürokratie für private Vermieter. Wer gelegentlich ein Zimmer untervermietet, soll nach aktuellem Planungsstand nicht denselben Pflichten unterliegen wie gewerbliche Anbieter. Die Grenze zwischen privatem und gewerblichem Angebot ist aber schwer zu ziehen.

Datenschutzrechtliche Fragen sind ebenfalls noch offen. Welche Daten die Plattformen an die Behörden weitergeben müssen und wie diese gespeichert werden dürfen, ist Gegenstand laufender rechtlicher Prüfungen.

Fazit: Ein Schritt in die richtige Richtung

Das geplante Transparenzregister ist ein konkreter Schritt, um dem Wohnraumverlust durch Kurzzeitvermietungen entgegenzuwirken. Bayern hat die Instrumente, fehlt bislang aber die Datenbasis. Das Register kann diese Lücke schließen. Ob es den angespannten Wohnungsmarkt spürbar entlastet, hängt von der konsequenten Umsetzung durch die Kommunen ab.

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