Bayern meldet nur sechs Masernfälle seit Jahresbeginn
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Sechs Masernfälle seit Jahresbeginn: Bayern verzeichnet 2026 einen der niedrigsten Werte seit Jahren. Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) nannte diese Zahl als Beleg für die Wirksamkeit der bayerischen Impfstrategie. Masern gelten als hochansteckend und können schwere Komplikationen auslösen.
Drastischer Rückgang gegenüber Vorjahren
Im historischen Vergleich ist der Rückgang deutlich. Allein bis Ende März 2017 meldete das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 18 Fälle. Im gleichen Zeitraum des Vorjahres waren es 13 Fälle. Der nun gemeldete Jahresstand von sechs Erkrankungen zeigt, wie stark sich die Situation seither verändert hat.
Auch europaweit sind laut Weltgesundheitsorganisation die Masernzahlen in vielen Ländern gesunken. Deutschland folgt diesem Trend. Anders ist die Lage in Nordamerika: In den USA, Mexiko und Kanada steigen die Fallzahlen an.
Impfung bleibt das zentrale Instrument
Der Freistaat setzt konsequent auf Impfungen als wichtigstes Mittel gegen die Ausbreitung von Masern. Die Krankheit ist kein harmloses Kinderleiden. Sie kann zu Lungenentzündung, Gehirnentzündung und im schlimmsten Fall zum Tod führen.
Impfquote noch nicht am Zielwert
Trotz des Rückgangs bei den Erkrankungen bleibt die Impfquote in Bayern hinter den Zielvorgaben zurück. Um eine sogenannte Herdenimmunität zu erreichen, sind nach Einschätzung von Fachleuten Impfquoten von mindestens 95 Prozent notwendig. Diesen Wert erreicht Bayern bislang nicht.
Die Lücke bei der Impfquote bleibt damit ein Risikofaktor. Sinkt die Durchimpfungsrate, können Masern schnell wieder an Boden gewinnen. Einzelne ungeimpfte Bevölkerungsgruppen reichen aus, um lokale Ausbrüche auszulösen.
Ministerium appelliert an Eigenverantwortung
Ministerin Gerlach betonte die Eigenverantwortung der Bevölkerung. Impfschutz schütze nicht nur den Einzelnen, sondern auch Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Dazu zählen Säuglinge unter zwölf Monaten und immungeschwächte Menschen.
In Bayern gilt seit 2020 eine Masernimpfpflicht für bestimmte Einrichtungen, darunter Kindertagesstätten, Schulen und Gemeinschaftsunterkünfte. Die Bundesregelung verpflichtet Eltern, vor der Aufnahme ihrer Kinder einen Impfnachweis vorzulegen.



