Bayern: Nur ein Stimmkreis muss vor 2028 neu zugeschnitten werden
Bayerns Stimmkreiskarte bleibt vor der Landtagswahl 2028 fast vollständig unverändert. Innenminister Joachim Herrmann hat den Ministerrat informiert: Lediglich im Stimmkreis Weilheim-Schongau besteht gesetzlicher Handlungsbedarf. Dort weicht die Bevölkerungszahl um mehr als 25 Prozent vom Durchschnitt des Wahlkreises ab. Das zwingt den Gesetzgeber zum Handeln.
Gesetzliche Grenze überschritten
Das bayerische Wahlrecht schreibt klare Regeln vor. Stimmkreise dürfen vom Durchschnitt ihrer Wahlkreise nicht um mehr als 25 Prozent nach oben oder unten abweichen. Weilheim-Schongau überschreitet genau diese Grenze. Deshalb muss der Zuschnitt des Stimmkreises 131 vor der nächsten Landtagswahl korrigiert werden.
Der Stimmkreis liegt im oberbayerischen Voralpenland. Er umfasst die Städte Weilheim, Schongau und Penzberg sowie zahlreiche Gemeinden im Pfaffenwinkel. Die Region hat sich demografisch verändert. Das schlägt sich nun in der Wahlrechtsarithmetik nieder.
Herrmann: Kaum Änderungsbedarf im Rest des Landes
Innenminister Herrmann betonte, dass der Anpassungsbedarf im Freistaat minimal ist. In den übrigen 89 bayerischen Stimmkreisen besteht kein zwingender Handlungsbedarf. Die Einteilung entspricht weiterhin den gesetzlichen Vorgaben.
Möglicherweise gibt es weitere kleinere Anpassungen in anderen Teilen Oberbayerns. Herrmann nannte dies gegenüber dem Ministerrat als Option. Konkrete Entscheidungen dazu stehen jedoch noch aus.
Wie Stimmkreise in Bayern funktionieren
Bayern wählt seinen Landtag nach einem besonderen System. 91 der 205 Abgeordneten werden direkt über Stimmkreise gewählt. Die restlichen Sitze werden über Wahlkreislisten vergeben. Dabei können Wähler mit ihrer Zweitstimme direkt Kandidaten auf den Listen unterstützen. Das macht den Zuschnitt der Stimmkreise politisch bedeutsam.
Eine Bevölkerungsverzerrung von mehr als 25 Prozent bedeutet konkret: Die Stimmen der Wähler in diesem Stimmkreis haben ein anderes Gewicht als anderswo. Das widerspricht dem Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit. Der Gesetzgeber ist deshalb verpflichtet, Korrekturen vorzunehmen.
Zeitplan und nächste Schritte
Die Landtagswahl 2028 liegt noch mehrere Jahre entfernt. Die letzte Wahl fand im Oktober 2023 statt. Dennoch beginnt die Vorbereitung frühzeitig. Die Neueinteilung des Stimmkreises Weilheim-Schongau muss vor der Wahl gesetzlich verankert werden.
Zuständig für die formelle Änderung ist der bayerische Landtag. Er muss das Landeswahlgesetz entsprechend anpassen. Welche Gemeinden konkret dem Stimmkreis zugeschlagen oder abgezogen werden, steht noch nicht fest. Das wird Gegenstand der politischen Beratungen in den kommenden Monaten sein.
Fazit
Die Wahlrechtsreform vor 2028 fällt in Bayern überschaubar aus. Nur ein einziger Stimmkreis muss zwingend neu geordnet werden. Für die Bürger in Weilheim und Schongau bedeutet das: Ihre politische Zugehörigkeit auf der Wahlkreiskarte wird sich bis 2028 verschieben. Wie genau, entscheidet der Landtag in München.



