Politik

Bayern und NRW blockieren Berliner Vergesellschaftungspläne

Bayern geht gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen gegen die Berliner Vergesellschaftungspläne vor. Der Freistaat bringt am Donnerstag einen Antrag bei der Bauministerkonferenz ein. Ziel: Berlins geplantes Vergesellschaftungsgesetz bundesweit zu stoppen.

Berlin plant Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände

Der Hintergrund liegt in Berlin. Dort stimmten die Bürger bereits 2021 per Volksentscheid für die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen. Der Berliner Senat arbeitet seitdem an einem entsprechenden Gesetz. Rechtliche Grundlage ist Artikel 15 des Grundgesetzes. Dieser erlaubt eine Vergesellschaftung von Eigentum gegen Entschädigung.

Das geplante Berliner Gesetz soll erst in zwei Jahren in Kraft treten. Zuvor soll das Bundesverfassungsgericht die Regelung prüfen. Doch der Streit darüber ist längst auf Bundesebene angekommen.

Eine eigens eingesetzte Expertenkommission hatte 2023 festgestellt: Die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne ist juristisch möglich und verfassungsrechtlich angemessen. Dieses Gutachten lieferte der Berliner Politik Rückenwind.

Aiwanger greift SPD scharf an

Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger übt scharfe Kritik. Er wirft der SPD eigentumsfeindliche Symbolpolitik vor. Wer den Hausbesitzer als Feind sehe, treibe Arbeiter und Mieter in die Unsicherheit. Aiwanger fordert stattdessen bessere Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau.

Der Freistaat handelt nun auf zwei Wegen gleichzeitig. Zum einen der Antrag bei der Bauministerkonferenz gemeinsam mit NRW. Zum anderen positioniert sich Bayern klar als Gegenpol zur Berliner Wohnungspolitik.

Bundesweite Signalwirkung befürchtet

Die Sorge in München geht über Berlin hinaus. Kritiker warnen: Greife das Berliner Modell, könnten andere Bundesländer folgen. Besonders brisant sind Berichte über weiterreichende Pläne. Demnach sollen nicht nur Wohnungsunternehmen betroffen sein. Auch Firmen, die Waren oder Dienstleistungen anbieten, könnten unter ein Vergesellschaftungsgesetz fallen.

Für die bayerische Wirtschaft wäre das ein Alarmsignal. Der Freistaat ist stark durch mittelständische Unternehmen und Immobilieneigentümer geprägt. Ein Präzedenzfall in Berlin hätte direkte Auswirkungen auf das Investitionsklima in ganz Deutschland.

Eigentumsrecht als wirtschaftspolitische Grundlage

Bayern sieht im Eigentumsschutz eine Grundvoraussetzung für wirtschaftliche Stabilität. Investoren brauchen Rechtssicherheit. Ohne sie bleiben Neubauprojekte aus. Das verschärft die Wohnungsnot, statt sie zu lösen.

Die Bauministerkonferenz ist das zentrale Gremium der Länder für Wohnungs- und Baupolitik. Ein gemeinsamer Antrag von Bayern und NRW hat dort erhebliches Gewicht. Beide Länder zusammen repräsentieren einen großen Teil der deutschen Bevölkerung und Wirtschaftsleistung.

Fazit: Grundsatzstreit um Eigentum und Wohnungspolitik

Der Konflikt um die Berliner Vergesellschaftungspläne ist mehr als ein regionaler Streit. Er berührt die Frage, wie Deutschland künftig Wohnungspolitik macht. Bayern setzt auf Bauen und Investitionen. Berlin setzt auf staatliche Kontrolle. Die Bauministerkonferenz wird zeigen, welches Modell bundesweit mehrheitsfähig ist.

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"