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Bayerns Finanzämter erlassen Schenkungsteuer in Rekordhöhe

Bayerns Finanzämter haben im Jahr 2025 Schenkungsteuern in Rekordhöhe erlassen. Der Betrag beläuft sich auf rund 2,37 Milliarden Euro. Gleichzeitig nahm der Freistaat weniger als eine Milliarde Euro aus der Schenkungsteuer ein. Damit übersteigen die Erlasse die tatsächlichen Einnahmen deutlich. Experten beobachten den Vorgang mit wachsender Aufmerksamkeit.

Gesetzliche Grundlage: Paragraf 28a des Erbschaftsteuergesetzes

Die Regelung, die hinter diesen Zahlen steckt, ist klar definiert. Bei Schenkungen von mehr als 26 Millionen Euro greift die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung. Die gesetzliche Grundlage ist Paragraf 28a des Erbschaftsteuergesetzes. Wer nachweist, dass er die fällige Steuer nicht aus verfügbarem Vermögen begleichen kann, erhält einen Teilerlass oder vollständigen Erlass. Der Nachweis liegt beim Beschenkten.

Das klingt zunächst widersprüchlich. Wer Millionenvermögen erhält, soll die Steuer darauf nicht bezahlen können? Genau dieser Punkt sorgt für Kritik. In der Praxis bestehen große Vermögen häufig aus Unternehmensanteilen oder Immobilien. Flüssige Mittel fehlen oft. Das Gesetz erlaubt in solchen Fällen den Erlass.

Bayern gilt als besonders großzügig

Experten beobachten, dass besonders viele dieser Fälle in Bayern auftreten. Der Freistaat gilt als bevorzugter Standort für vermögende Familien und Unternehmerdynastien. München und das Umland zählen zu den wohlhabendsten Regionen Deutschlands. Das spiegelt sich in den Zahlen wider.

Fachleute sehen in Bayern eine auffällig hohe Bereitschaft der Finanzämter, die Verschonungsregelung anzuwenden. Ob das an der Struktur der Vermögen liegt oder an einer kulanten Verwaltungspraxis, ist unter Steuerrechtlern umstritten. Belegt ist: Die Erlasse haben 2025 einen neuen Höchststand erreicht.

Einnahmen und Erlasse in krassem Missverhältnis

Das rechnerische Missverhältnis ist erheblich. Fast 2,4 Milliarden Euro wurden erlassen. Weniger als eine Milliarde Euro floss tatsächlich in die Staatskasse. Das bedeutet: Mehr Steuer wurde erlassen als eingenommen. Dieser Befund ist neu. In früheren Jahren war das Verhältnis ausgeglichener.

Kritiker sprechen von einem strukturellen Problem. Das Steuerrecht begünstige große Vermögen systematisch. Wer wenig besitzt, zahlt den Steuersatz vollständig. Wer sehr viel besitzt, kann auf Erlass hoffen. Diese Asymmetrie ist politisch brisant.

Politische Debatte um Steuergerechtigkeit

Die Zahlen dürften die Diskussion um Vermögensbesteuerung neu befeuern. In Deutschland wird seit Jahren über die Erbschaft- und Schenkungsteuer gestritten. Befürworter der bestehenden Regelung argumentieren mit dem Schutz von Familienunternehmen. Ein erzwungener Verkauf von Betriebsvermögen zur Steuerbegleichung könne Arbeitsplätze gefährden.

Kritiker halten dagegen. Die Regelung komme vor allem den Reichsten zugute. Kleine Schenkungen würden besteuert. Sehr große dagegen oft nicht. Das widerspreche dem Gebot der Steuergerechtigkeit. Eine Reform des Paragrafen 28a wird von verschiedenen Seiten gefordert.

Bundesweite Bedeutung der bayerischen Zahlen

Bayern ist nicht das einzige Bundesland mit solchen Erlassen. Aber die Konzentration von Fällen im Freistaat ist auffällig. Das liegt auch an der Wirtschaftsstruktur. Bayern beherbergt viele mittelständische Weltmarktführer, Familienkonzerne und private Vermögen in erheblicher Größenordnung. Diese Struktur begünstigt die Anwendung der Verschonungsregelung.

Auf Bundesebene beobachtet das Bundesfinanzministerium die Entwicklung. Eine offizielle Stellungnahme zur bayerischen Praxis liegt bisher nicht vor. Die Debatte wird jedoch auf politischer Ebene weitergeführt.

Fazit

Die Rekordzahl von 2,37 Milliarden Euro erlassener Schenkungsteuer in Bayern ist ein steuerpolitisches Signal. Das geltende Recht erlaubt diese Praxis ausdrücklich. Ob die Regelung zeitgemäß ist, bleibt eine politische Frage. Die Zahlen aus Bayern geben der Debatte neuen Stoff.

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