Bayerns Wolfspolitik: Koalition streitet, Landkreise schießen
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Bayern schießt auf Wölfe. Mehrere Landkreise haben Abschussverfügungen erlassen. Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber verteidigen die Strategie. Im Hintergrund tobt ein Kompetenzstreit zwischen Freien Wählern und CSU.
Wolfsjagd auf breiter Front
Der Bundestag hatte den Wolf im März 2026 ins Jagdrecht aufgenommen und damit den rechtlichen Rahmen für erleichterte Abschüsse geschaffen. Der Bayerische Jagdverband hatte dies seit Jahren gefordert. Bayern nutzt den neuen Spielraum konsequent.
In Oberbayern ist der Abschuss eines einzelnen Wolfsrüden bis Ende Oktober genehmigt. Auch andere Landkreise zogen nach. Zwei Wolfsrüden sind in den bayerischen Alpen nachgewiesen. Beide gelten als unauffällig. Dennoch dürfen Jäger und Förster sie bejagen.
Almbäuerinnen und Almbauern begrüßen die Entwicklung. Sie fordern praktikable Lösungen für Weidegebiete, die sich nicht einzäunen lassen. Für steile Almflächen ist ein Herdenschutzzaun oft schlicht unmöglich.
Koalitionszoff trotz gleichem Ziel
Aiwanger sicherte sich in den Koalitionsverhandlungen die Zuständigkeit für das Jagdrecht. Das sorgt für Reibung mit der CSU. Kaniber und Aiwanger wollen beide mehr Abschüsse, streiten aber über den Weg.
Der Schutzstatus des Wolfes ist dabei ein zentraler Streitpunkt. Aiwanger drängt auf weitreichende Regelungen. Kaniber betont ihre eigene Linie für den Herdenschutz und die Landwirtschaft. Die Koalitionspartner sind sich einig im Ziel, aber uneinig in der Zuständigkeit.
Naturschützer empört
Der Bund Naturschutz kritisiert die Abschussverfügungen scharf. Besonders der Fall der unauffälligen Rüden sorgt für Empörung. Naturschützer argumentieren: Ein Wolf, der kein Vieh reißt, darf nicht abgeschossen werden.
Sogar ein sogenannter Musterwolf ist ins Visier geraten. Umweltschützer werten das als politisches Signal. Es zeige, dass nicht das Verhalten des Tieres entscheide, sondern politischer Druck.
Almwirtschaft wartet auf Lösungen
Trotz aller politischen Debatten bleibt das Problem auf den Almen konkret. Schafe und Rinder auf unzäunbaren Flächen sind weiterhin ohne wirksamen Schutz. Herdenschutzhunde sind auf manchen Almen nicht einsetzbar, Zäune auf Steilflächen technisch kaum realisierbar.
Die Almbauern fordern deshalb klare Ausnahmeregelungen. Der Eintrag des Wolfes ins Jagdgesetz ist für sie ein erster Schritt. Ohne praxistaugliche Umsetzung bleibt er jedoch nur auf dem Papier wirksam.
Fazit
Die rechtlichen Voraussetzungen für Abschüsse sind geschaffen, Landkreise handeln. Doch der Streit zwischen Aiwanger und Kaniber zeigt, dass die politische Verantwortung ungeklärt ist. Naturschützer wehren sich gegen die Verfügungen. Und die Bergbauern warten weiter auf Antworten, die wirklich auf der Alm ankommen.



