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Bezahlt die Krankenkasse meine neue Brille für die Arbeit?

Hast du dich jemals gefragt, ob die gesetzliche Krankenkasse wirklich für deine neue Brille aufkommen kann oder ob du selbst tief in die Tasche greifen musst? In diesem Abschnitt erfährst du, unter welchen Bedingungen die Krankenkasse die Kosten für Sehhilfen wie Brillen übernimmt. Es wird deutlich, dass die gesetzliche Krankenkasse nur in bestimmten Fällen, wie schweren Sehbeeinträchtigungen, Unterstützung bietet. Kinder hingegen genießen in der Regel eine kostenfreie Versorgung. Lies weiter, um die genauen Anforderungen für die Kostenübernahme zu entdecken.

Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Brille?

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Brille nur unter bestimmten Bedingungen. Dies geschieht typischerweise in drei wesentlichen Fällen:

  • Kurz- oder Weitsichtigkeit mit Korrektionswerten von mehr als 6,00 Dioptrien.
  • Hornhautverkrümmung mit Korrektionswerten von über 4,00 Dioptrien.
  • Eine Sehbeeinträchtigung, die die Sehfähigkeit auf unter 30 % einschränkt.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren haben Anspruch auf die Kostenübernahme der medizinischen Sehhilfen. Dies gilt auch für Schulbrillen und Sportbrillen, sofern sie schulpflichtig sind. Ein Zuschuss von der gesetzlichen Krankenkasse kann je nach Art der Fehlsichtigkeit und Gläserausführung variieren und reicht von 16,23 Euro bis 159,81 Euro pro Glas. Erwachsene müssen zudem mit einer Zuzahlung von 5 bis 10 Euro rechnen, so der Optiker-Experte in Bad Aibling.

Wichtig ist die ärztliche Verordnung. Erst wenn das Rezept von einem Arzt ausgestellt wurde, kann sich die Krankenkasse an den Kosten für die Brillengläser beteiligen. Es ist zu beachten, dass nur die Gläser übernommen werden, nicht das Brillengestell. Bei einer Sehstärke, die sich um mindestens 0,5 Dioptrien verschlechtert, kommt ebenfalls eine Kostenübernahme in Frage.

Sehstärke Korrektionswerte Übernahme durch die Krankenkasse
Kurzsichtigkeit über 6,00 Dioptrien Ja
Weitsichtigkeit über 6,00 Dioptrien Ja
Hornhautverkrümmung über 4,00 Dioptrien Ja
Sehbeeinträchtigung unter 30 % Sehfähigkeit Ja

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist an spezifische Voraussetzungen gebunden. Dabei spielt es eine zentrale Rolle, welche Fehlsichtigkeiten vorliegen und welche Dioptriewerte erreicht werden. Für Kinderbrillen gelten besondere Regelungen, die eine umfassendere Unterstützung bieten.

Fehlsichtigkeiten und Dioptriewerte

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für Brillen bei Erwachsenen ausschließlich in bestimmten Fällen. Eine Sehbeeinträchtigung von unter 30 % ohne Sehhilfe reicht in der Regel nicht aus, um die Kosten zu decken. Bei einer Verschlechterung der Sehstärke von mindestens 0,5 Dioptrien kann ein Zuschuss beantragt werden. Für Erwachsene zahlen gesetzliche Krankenkassen wie TK, Barmer oder AOK nur Festbeträge für Standardgläser. Diese variieren je nach Sehhilfe zwischen 16,23 Euro und 159,81 Euro pro Glas. Die Brillengestelle sind in dieser Regelung nicht enthalten, was bedeutet, dass diese Kosten oft selbst getragen werden müssen.

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Besondere Regelungen für Kinder

Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bestehen deutlich großzügigere Regelungen. Die Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kosten für Kinderbrillen vollständig, sofern ein entsprechendes Rezept vorliegt. Dies gilt ebenfalls für Sportbrillen, solange die Kinder schulpflichtig sind. Neben der kompletten Kostenübernahme gilt dies auch für bestimmte Diagnosen, wie beispielsweise bei schwersten Sehbehinderungen. Auch bei den geltenden Dioptriewerten sind die Anforderungen vergleichsweise niedriger, was den Zugang zu benötigten Sehhilfen erleichtert.

Wie erhalte ich eine Brille auf Rezept?

Um eine Brille auf Rezept zu erhalten, musst du zuerst einen Augenarzt aufsuchen. Dieser führt einen Sehtest durch, um deine Fehlsichtigkeit zu bestimmen. Wenn der Arzt feststellt, dass deine Sehkraft eine Korrektur benötigt, wird er dir einen Brillenschein ausstellen. Dieses Rezept ist notwendig, um eine Brille bei einem Optiker zu kaufen.

Nach Erhalt des Brillenscheins kannst du zu einem Optiker deiner Wahl gehen. Dort werden deine Sehstärke und andere individuelle Merkmale berücksichtigt. Der Optiker stellt dir verschiedene Brillengestelle und Gläser vor, die deinen Bedürfnissen entsprechen. Beachte, dass gesetzliche Krankenkassen für Erwachsene in der Regel nur die Brillengläser übernehmen, nicht jedoch das Gestell. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist die Kostenübernahme umfassender.

Bei der Abrechnung mit der Krankenkasse muss der Optiker die für dich geeigneten Gläser gemäß den Bestimmungen der Kasse auswählen. Festbeträge gelten hier, die je nach Art der Fehlsichtigkeit zwischen 16,23 Euro und 159,81 Euro pro Glas schwanken können. Ist die Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien schlechter geworden, dann hast du die Möglichkeit, eine neue Brille zu verlangen.

Fehlsichtigkeit Korrektionswerte Kassenleistung
Kurzsichtigkeit über 6,00 Dioptrien Brillengläser
Weitsichtigkeit über 6,00 Dioptrien Brillengläser
Hornhautverkrümmung über 4,00 Dioptrien Brillengläser
Starke Sehbeeinträchtigung max. Sehkraft unter 30% Brillengläser

Wie viel zahlt die Krankenkasse für eine neue Brille?

Die Finanzierung durch die Krankenkasse für eine neue Brille erfolgt unter bestimmten Voraussetzungen und ist abhängig von der Art der Fehlsichtigkeit sowie den Dioptriewerten. Die Zuschüsse der Krankenkasse variieren und können signifikante Auswirkungen auf deine Kosten haben.

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Festbeträge der Krankenkassen

Die gesetzlichen Krankenkassen leisten finanzielle Unterstützung in Form von Festbeträgen. Diese variieren je nach Fehlsichtigkeit und Dioptrienzahl. Es gilt:

Fehlsichtigkeit Dioptrienwert Festbetrag (pro Glas)
Kurzsichtigkeit ab 6,25 Dioptrien bis zu 159,81 Euro
Weitsichtigkeit ab 6,25 Dioptrien bis zu 159,81 Euro
Hornhautverkrümmung ab 4,25 Dioptrien bis zu 159,81 Euro

Die gesetzliche Zuzahlung für Erwachsene beträgt in der Regel zwischen 5 und 10 Euro. Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren erhalten in der Regel sogar die gesamte Kostenübernahme.

Zusätzliche Kosten für hochwertige Optionen

Wenn du an hochwertigen Gläsern, wie z.B. Gleitsichtgläsern oder speziellen Entspiegelungen interessiert bist, musst du diese Kosten selbst tragen. Die Zuschüsse der Krankenkasse reichen für solche speziellen Gläser oft nicht aus. Es gibt auch keine Kostenerstattung für Zubehör wie Brillengestelle oder Kontaktlinsen-Pflegemittel. Ausnahmen gelten nur bei speziellen medizinischen Indikationen.

Neue Brille: Was musst du selbst zahlen?

Wenn du eine neue Brille benötigst, kommen bestimmte Selbstkosten auf dich zu. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nur einen Teil der Kosten, insbesondere für Brillengläser. Je nach Bedarf und Stärke der Sehhilfe wird eine gesetzliche Zuzahlung fällig, die zwischen 5 und 10 Euro liegen kann. Diese Zuzahlung betrifft in der Regel die Gläser, während du die Kosten für die Brillenfassung meist selbst tragen musst.

Hier ist ein Überblick über die typischen Kosten, die auf dich zukommen können:

Kostenkategorie Durchschnittspreis
Brillengläser Zwischen 10 und 112 Euro pro Glas (je nach Material und Qualität)
Brillenfassung 15 bis 300 Euro (je nach Marke und Modell)
Zusatzleistungen (z.B. Entspiegelung, UV-Schutz) 20 bis 100 Euro

Zusätzliche Kosten treten auf, wenn du besondere Anforderungen hast, etwa bei einer starken Sehschwäche oder bei der Auswahl einer Markenbrille. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren gibt es gewisse Erstattungen durch die Krankenkasse, dennoch bleibt ein Teil der Selbstkosten vom Versicherten zu tragen, insbesondere für die Brillenfassung.

Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung

Die Unterschiede zwischen gesetzlicher Krankenkasse und privater Krankenversicherung sind erheblich, insbesondere bei der Kostenübernahme für Brillen. Während gesetzliche Versicherungen in der Regel nur in Ausnahmefällen einen Zuschuss gewähren, bieten private Krankenversicherungen deutlich mehr Leistungen. Dies betrifft sowohl die Erstattung für Brillen als auch für Kontaktlinsen und Augen-Laser-Operationen.

Leistungen der privaten Krankenkassen

Private Krankenversicherungen bieten oft großzügigere Erstattungen. Zum Beispiel erstatten viele Anbieter bis zu 300 Euro alle zwei bis drei Jahre für Brillen. Zweidrittel der Menschen in Deutschland tragen Brillen, daher ist diese Leistung für viele wichtig. Die genaue Höhe der Erstattung hängt dabei vom individuellen Tarif ab. Darüber hinaus übernehmen einige private Kassen auch die Kosten für medizinisch notwendige Sonnenbrillen mit Sehstärke.

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Optionen einer Brillenzusatzversicherung

Eine Brillenzusatzversicherung kann eine gute Entscheidung sein, wenn du regelmäßig neue Sehhilfen benötigst. Viele Versicherte können von den Zuschüssen profitieren, besonders wenn diese die gezahlten Beiträge übersteigen. In der gesetzlichen Krankenkasse sind die Erstattungen für Brillen stark limitiert. Daher ist es ratsam, die Angebote der privaten Krankenversicherungen sowie die Möglichkeiten einer Brillenzusatzversicherung zu prüfen.

Leistungen Gesetzliche Krankenkasse Private Krankenversicherung
Brillen-Zuschuss Selten, nur bei starker Sehbeeinträchtigung Bis zu 300 Euro alle 2-3 Jahre
Kosten für Kontaktlinsen Kaum übernommen Erstattung möglich, abhängig von Tarif
Laser-Augen-OP Selten finanziert Meistens erstattet mit Pauschalen
Wartezeiten bei Erstattung Nicht vorhanden Kann variieren
Steuerliche Absetzbarkeit Ja, für medizinische Hilfsmittel Ja, bei medizinischer Notwendigkeit

Arbeitsplatzbrillen und deren Kostenübernahme

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel keine Kosten für Arbeitsplatzbrillen. Daher ist es ratsam, den Arbeitgeber nach einer möglichen Kostenbeteiligung zu fragen, besonders wenn du viel am Bildschirm arbeitest. Arbeitgeber können bei der Anschaffung von speziellen Sehhilfen, die zur Erleichterung der Arbeit nötig sind, unterstützen. Der Arbeitgeberzuschuss liegt oft zwischen 200 und 1.000 Euro, abhängig von den spezifischen Anforderungen und der Notwendigkeit der Brille.

Besonders häufig übernehmen Arbeitgeber die Kosten für Brillen mit speziellen Gläsern, die für Sehdistanzen ab 50 Zentimetern oder für mehrere Sichtweiten geeignet sind. Auf diese Weise werden Arbeitnehmer unterstützt, die Probleme mit altersbedingt eingeschränkter Sehkraft haben. Es ist wichtig zu beachten, dass nur die erforderlichen Kosten übernommen werden, wobei sie den niedrigsten Markpreis nicht überschreiten dürfen.

Zu den erstattungsfähigen Leistungen zählen nicht nur die Brille selbst, sondern auch die damit verbundenen augenärztlichen Vorsorge- und Nachuntersuchungen. Allerdings sollten gewisse Sonderwünsche wie spezielle Glasveredelungen in der Regel selbst getragen werden. Bei beschädigten Bildschirmbrillen, die nur für die Arbeit verwendet werden, kommen in vielen Fällen die Arbeitgeber für die Reparatur oder den Ersatz auf, was zusätzlichen finanziellen Spielraum schafft und die Gesundheit am Arbeitsplatz fördert.

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