Recht

BGH hebt Freisprüche im Oberpfälzer Masken-Betrugsfall auf

Der Bundesgerichtshof hat die Freisprüche gegen zwei Männer aus der Oberpfalz aufgehoben. Die Männer standen im Verdacht, während der Corona-Pandemie minderwertige Schutzmasken in großem Umfang nach Deutschland gebracht und verkauft zu haben. Das Verfahren muss vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth neu verhandelt werden.

Staatsanwaltschaft scheiterte zunächst vor dem Landgericht

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte die beiden Angeklagten ursprünglich freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft legte Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe ein. Dieser gab ihr nun recht.

Der BGH kritisierte die Beweiswürdigung des Landgerichts als lückenhaft. Die Richter in Karlsruhe bemängelten, dass das Nürnberger Gericht wichtige Indizien nicht ausreichend berücksichtigt hatte. Den Angeklagten selbst sollen Anhaltspunkte vorgelegen haben, die auf die mindere Qualität der Masken hindeuteten.

Masken entsprachen teils nicht den Qualitätsvorgaben

Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob die eingeführten Masken den vorgeschriebenen Qualitätsstandards entsprachen. Das war offenbar nicht eindeutig geklärt. Auch beim zuständigen Landesamt herrschte in dieser Frage kein gesichertes Wissen, wie der Prozess zeigte.

Die beiden Männer hatten zur Hochzeit der Pandemie in großem Umfang Schutzmasken importiert. Schutzmasken waren damals Mangelware, der staatliche Bedarf enorm. Das machte das Geschäft lukrativ, aber auch anfällig für Missbrauch.

Aiwanger musste als Zeuge aussagen

Das Verfahren hatte bayernweit Aufmerksamkeit erregt. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger von den Freien Wählern musste im Prozess als Zeuge auftreten. Details zu seiner Aussage wurden öffentlich nicht bekannt.

Der Fall gehört zu einer Serie von Masken-Prozessen, die bundesweit geführt wurden. In der Pandemie flossen Milliarden Euro in die Beschaffung von Schutzausrüstung. Nicht immer gingen die Geschäfte mit rechten Dingen zu.

Neuverhandlung vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth

Das Landgericht Nürnberg-Fürth muss den Fall nun neu verhandeln. Es ist an die rechtliche Beurteilung des BGH gebunden. Die Beweiswürdigung muss diesmal vollständig und nachvollziehbar erfolgen.

Der BGH machte deutlich, dass die Angeklagten selbst Hinweise auf die Qualitätsmängel geliefert haben könnten. Das Landgericht wird diese Aspekte in der Neuverhandlung berücksichtigen müssen.

Fazit

Für die beiden Männer aus der Oberpfalz beginnt eine neue Phase des Verfahrens. Ob am Ende eine Verurteilung steht, ist offen. Das Landgericht Nürnberg-Fürth muss die Beweise nun erneut abwägen.

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