Hochschulen

Blume kippt KI-Verbote: Freistaat öffnet Hochschulen für KI

Bayern macht Ernst mit der Digitalisierung an Hochschulen. Das Kabinett hat eine Änderung des Hochschulinnovationsgesetzes beschlossen. Damit wird der Einsatz von Künstlicher Intelligenz bei Prüfungen an bayerischen Hochschulen generell erlaubt. Wissenschaftsminister Markus Blume von der CSU formuliert es unmissverständlich: Das Verbot von KI wird verboten.

Gesetzesänderung schafft klare Grundlage

Bisher herrschte an vielen bayerischen Hochschulen Unsicherheit. Darf man ChatGPT bei einer Hausarbeit nutzen? Ist der Einsatz bei einer Klausur erlaubt? Diese Grauzone führte zu Streitfällen und unterschiedlichen Regelungen je nach Fachbereich oder Professorenschaft.

Die Änderung des Hochschulinnovationsgesetzes soll das ändern. Der Einsatz von KI-Werkzeugen wird als grundsätzlich zulässig eingestuft. Einzelne Verbote durch Lehrstühle oder Prüfungsordnungen sollen damit der Vergangenheit angehören.

Minister Blume hatte das Vorhaben bereits im Januar 2025 angekündigt. Nun hat das Kabinett die entsprechende Gesetzesänderung beschlossen. Bayern ist damit eines der ersten Bundesländer, das den KI-Einsatz in Prüfungen so klar gesetzlich verankert.

Hochschulen erarbeiten Leitlinien

Parallel zur Gesetzesänderung haben die bayerischen Hochschulen eigene Leitlinien zur KI in der Hochschullehre entwickelt. Diese wurden im Mai 2025 veröffentlicht. Sie sollen den Hochschulen helfen, den Einsatz von KI verantwortungsvoll zu gestalten.

Die Leitlinien betonen einen differenzierten Umgang. Nicht jede Prüfungssituation eignet sich gleichermaßen für den KI-Einsatz. Hochschulen sollen Zukunftskompetenzen vermitteln. KI gilt dabei als zentrales Werkzeug.

Datenschutz bleibt Pflichtthema

Die Leitlinien machen auch auf Pflichten aufmerksam. Hochschulen müssen Studierende über die Nutzung ihrer Daten durch KI-Anbieter informieren. Bei kostenpflichtigen kommerziellen KI-Werkzeugen gelten zusätzliche Vorgaben. Studierende dürfen nicht verpflichtet werden, solche Dienste auf eigene Kosten zu nutzen.

Schulen und Hochschulen gehen unterschiedliche Wege

Der Kontrast zur Schulpolitik ist auffällig. An bayerischen Schulen wird weiter nach Wegen gesucht, KI-gestützten Betrug bei Prüfungen einzudämmen. Ministerpräsident Markus Söder hat zuletzt klargemacht, dass er an traditionellen Prüfungsformaten festhält. Stegreifaufgaben und unangekündigte Abfragen sollen bleiben.

An den Hochschulen dagegen setzt die Staatsregierung auf Offenheit. Die Begründung liegt auf der Hand. Wer heute ein Studium abschließt, arbeitet morgen in Berufen, in denen KI selbstverständlich ist. Prüfungsformate sollen das abbilden.

Rechtliche Fragen waren lange offen

Juristen hatten den Einsatz von KI in Prüfungen schon länger als komplexes Terrain beschrieben. Bei Klausuren, Referaten oder Abschlussarbeiten stellten sich Fragen zur Eigenleistung und zur Prüfungsgleichheit. Die Gesetzesänderung gibt nun einen klaren Rahmen vor. Streitfälle über erlaubte und unerlaubte KI-Nutzung sollen damit abnehmen.

Fazit: Bayern setzt auf Offenheit statt Kontrolle

Die Entscheidung des bayerischen Kabinetts ist ein klares Signal. Der Freistaat wählt bei Hochschulprüfungen den Weg der Öffnung. Statt auf Verbote und Kontrolle zu setzen, soll KI als fester Bestandteil des Studiums etabliert werden. Ob andere Bundesländer folgen, bleibt offen. Bayern hat damit jedenfalls einen eindeutigen Kurs eingeschlagen.

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