Gastgewerbe

Brüssel gibt Kommunen mehr Macht gegen Ferienwohnungen

Hinweis: Das Beitragsbild wurde mit künstlicher Intelligenz erzeugt.

Brüssel greift in den Streit um Ferienwohnungen ein. Die EU-Kommission hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Städten und Gemeinden klare Regeln geben soll, wann sie Kurzzeitvermietungen über Plattformen wie Airbnb oder Booking einschränken dürfen. In Bayern, wo der Druck auf den Wohnungsmarkt in vielen Regionen besonders hoch ist, kommt das gut an.

Was Brüssel plant

Kernpunkt des Entwurfs: Die EU-Kommission will Kommunen unter bestimmten Bedingungen ermächtigen, die Kurzzeitvermietung zu begrenzen. Eigentümer, Vermieter und Plattformen sollen dabei vor unverhältnismäßigen Eingriffen geschützt werden. Ein direktes EU-Gesetz, das Vermietungen pauschal verbietet, ist nicht vorgesehen. Stattdessen sollen einheitliche Rahmenbedingungen entstehen, innerhalb derer Städte handeln können.

Die Dimension des Marktes ist erheblich. Über Plattformen wie Airbnb werden in der EU jährlich rund 950 Millionen Übernachtungen vermittelt, was ganze Stadtviertel verändert hat.

Warum Bayern den Vorstoß begrüßt

In Städten wie München, Garmisch-Partenkirchen oder Füssen ist das Problem seit Jahren bekannt. Wohnungen verschwinden vom regulären Mietmarkt, weil sie als Ferienwohnungen deutlich mehr einbringen. Einheimische finden keine bezahlbaren Wohnungen mehr. Kommunen haben bislang nur begrenzte Mittel, dagegen vorzugehen.

Bayerische Städte und Gemeinden haben die EU-Pläne deshalb überwiegend positiv aufgenommen. Einheitliche europäische Regeln würden lokale Alleingänge überflüssig machen und die Rechtssicherheit schaffen, die bisher fehlte.

Tourismusregionen unter besonderem Druck

In Tourismusregionen ist der Konflikt besonders ausgeprägt. Der Alpenraum und der Bodensee zählen zu den gefragtesten Ferienzielen in Deutschland, und dort konkurrieren Tourismus und Wohnraumbedarf besonders stark. Viele Gemeinden sehen in den EU-Plänen ein überfälliges Werkzeug.

Airbnb selbst begrüßt einheitliche Regeln

Bemerkenswert ist die Position von Airbnb selbst. Das Unternehmen hat den Gesetzentwurf ausdrücklich begrüßt und fordert seit Längerem harmonisierte EU-Regeln. Der Grund: Einheitliche Vorgaben aus Brüssel sind für das Unternehmen einfacher handhabbar als ein Flickenteppich aus lokalen Einzelregelungen in 27 Mitgliedstaaten.

Diese Positionierung zeigt, dass der Streit nicht einfach entlang der Linie Plattform gegen Kommunen verläuft. Auch die Branche hat ein Interesse an klaren, vorhersehbaren Rahmenbedingungen.

Wie es weitergeht

Der Gesetzentwurf der Kommission muss noch das europäische Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Europäisches Parlament und Mitgliedstaaten müssen zustimmen, was in der Regel mehrere Jahre dauert. Laut Berichten soll ein Teil der neuen Regeln ab Mai 2026 greifen, wobei die konkreten Umsetzungsschritte noch offen sind.

Für bayerische Kommunen bedeutet das: Kurzfristige Entlastung ist nicht zu erwarten. Die strukturellen Probleme auf dem Wohnungsmarkt bleiben vorerst bestehen. Der Brüsseler Vorstoß gilt dennoch als politisches Signal.

Fazit

Die EU-Kommission setzt mit ihrem Entwurf einen klaren politischen Akzent. Kurzzeitvermietungen sollen regulierbar werden, ohne dass ein pauschales Verbot droht. Viele bayerische Kommunen haben auf ein einheitliches europäisches Regelwerk gewartet. Ob der Entwurf in seiner jetzigen Form Gesetz wird, ist offen. Der Druck auf den Wohnungsmarkt bleibt ein zentrales Thema, in Bayern wie in ganz Europa.

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