
CSRD-Reporting: Leitfaden für Unternehmen
Wussten Sie, dass die Anzahl der Unternehmen, die in der EU jährlich über Nachhaltigkeit berichten müssen, von 11.600 auf schätzungsweise 49.000 ansteigt? Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) stellt damit einen bedeutenden Wandel in der Unternehmensberichterstattung dar.
Diese neue Regelung führt dazu, dass Unternehmen nicht nur ihre finanziellen Ergebnisse offenlegen müssen, sondern auch umfassende Informationen über ihre ökologischen, sozialen und governancebezogenen Praktiken bereitstellen. Die CSRD ist ein entscheidender Schritt in Richtung mehr Transparenz und Verantwortung, da sie Unternehmen dazu verpflichtet, den steigenden Anforderungen von Investoren und anderen Interessengruppen gerecht zu werden.
Mit dem Inkrafttreten der CSRD ab dem 5. Januar 2023 ist eine grundlegende Neuausrichtung der Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU erforderlich. Unternehmen, die mindestens zwei von drei spezifischen Kriterien erfüllen, werden zur Berichterstattung herangezogen. Diese Kriterien umfassen den Gesamtbilanzwert, den jährlichen Umsatz sowie die Anzahl der Mitarbeiter. Dies erstreckt sich nicht nur auf große Unternehmen, sondern auch auf kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen (SMEs).
Einführung in das CSRD-Reporting
Mit der Einführung CSRD im Jahr 2024 wird eine wichtige Richtlinie in Kraft treten, die das CSRD-Reporting für zahlreiche Unternehmen verbindlich macht. Ziel dieser Gesetzgebung ist die Erhöhung der Transparenz und Konsistenz in der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die CSRD ersetzt die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und führt klare Anforderungen hinsichtlich der zu berichtenden Informationen ein. Unternehmen müssen Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) bereitstellen.
Die ersten Berichte müssen für das Geschäftsjahr 2024 vorgelegt werden. Bis zu 50.000 Unternehmen in der EU werden von dieser neuen Regelung betroffen sein, wobei etwa 15.000 Unternehmen in Deutschland direkt betroffen sind. Dies umfasst Firmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden oder einem Nettoumsatz von über 50 Millionen Euro. Die Berichtspflicht gilt zudem für Unternehmen mit einer Bilanzsumme von über 25 Millionen Euro.
Für nicht in der EU ansässige Unternehmen wird es ebenfalls Anforderungen geben. Diese müssen einen Umsatz von über 150 Millionen Euro innerhalb der EU erzielen, um in den Geltungsbereich des CSRD-Reporting zu fallen. Ab 2026 werden börsennotierte KMUs und kleine Finanz- und Versicherungsunternehmen erstmals Bericht erstatten müssen, während Unternehmen außerhalb der EU, die über entsprechende Umsätze verfügen, bereits ab 2028 in die Pflicht genommen werden.
Wesentlich ist, dass Unternehmen, die bereits nach der NFRD berichtspflichtig waren, auch im Rahmen der neuen Richtlinie für das Jahr 2024 ihre Berichte erstatten müssen. Neu berichtspflichtige Unternehmen unter der CSRD werden für das Geschäftsjahr 2025 die ersten Berichte einreichen. Die Verpflichtung zur Berichterstattung schließt die Notwendigkeit ein, die Nachhaltigkeitsdaten des Vorjahres in einem standardisierten digitalen Format zu veröffentlichen und Teil des Managementberichts im Finanzbericht ist.
Kriterium | Berichtspflichtig ab | Anzahl der Betroffenen |
---|---|---|
Unternehmen ohne Kapitalmarktorientierung | Januar 2025 | Ca. 15.000 in Deutschland |
Börsennotierte KMUs | Januar 2026 | Maximal 20 Personen für Workshops |
Nicht-EU Unternehmen mit hohem Umsatz | Januar 2028 | Bis zu 50.000 in der EU |
Zusammenfassend stellt die Einführung CSRD eine bedeutende Entwicklung im Nachhaltigkeitsmanagement dar, die Unternehmen dazu verpflichtet, ihre ESG-Daten transparent und regelmäßig zu berichten. Unternehmen müssen gut vorbereitet sein, um den Anforderungen gerecht zu werden und potenzielle Risiken wie Geldstrafen und Wettbewerbsnachteile zu minimieren.
Warum ist Nachhaltigkeitsberichterstattung Pflicht?
Die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gewinnt zunehmend an Bedeutung in der heutigen Geschäftswelt. Unternehmen stehen vor der Herausforderung, ihre ökologischen und sozialen Auswirkungen transparent darzustellen. Die CSRD Pflichten setzen einen klaren Rahmen, um Transparenz in Unternehmen zu fördern. Diese initiative zielt darauf ab, das Vertrauen zwischen Unternehmen und ihren Stakeholdern zu stärken.
Seit dem 1. Januar 2024 sind bereits bestehende Verpflichtungen aus der Non-Financial Reporting Directive relevant. Ab 2025 müssen Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitenden umfassend über ihre Nachhaltigkeitspraktiken berichten. Dies stellt sicher, dass große Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden, während ab 2026 auch alle rechtlich großen Unternehmen unter die Berichtspflicht fallen.
Die Herausforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung beinhalten die Einhaltung strenger Standards. Unternehmen sind dazu verpflichtet, bis zu 1144 standardisierte quantitative und qualitative Datenpunkte gemäß den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zu berichten. Diese Vorgaben verhindern nicht nur Missbrauch durch Greenwashing, sie sorgen auch für eine erhöhte Relevanz bei der Mittelvergabe für nachhaltige Projekte.
Die Verantwortlichkeit für die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird künftig auf das Management ausgeweitet. Dies trägt dazu bei, dass Nachhaltigkeitsinformationen verstärkt in die Unternehmensführung integriert werden. Die Notwendigkeit, Berichte mit begrenzter Sicherheit von einem unabhängigen Prüfer überprüfen zu lassen, unterstreicht die Bedeutung von Integrität und Glaubwürdigkeit in den bereitgestellten Daten.
Jahr | Unternehmensarten | Berichtspflicht |
---|---|---|
2024 | Unternehmen > 500 Mitarbeiter, Umsatz > 40 Millionen € | Ja |
2025 | Öffentliches Interesse, > 500 Mitarbeiter | Ja |
2026 | Rechtlich große Unternehmen | Ja |
2027 | Börsennotierte KMU (außer Kleinstunternehmen) | Ja (Aufschub bis 2028 möglich) |
2029 | Drittländer > 150 Millionen € Umsatz in der EU | Ja |
Was genau umfasst die CSRD?
Die Inhalte der CSRD zielen darauf ab, eine umfassende ESG Berichterstattung von Unternehmen zu gewährleisten. Die CSRD verlangt von Unternehmen, Informationen zu relevanten Themen wie Umwelt, sozialen Faktoren und Unternehmensführung bereitzustellen. Wichtige Aspekte sind der Klimawandel, die Wahrung der Menschenrechte und die Verantwortung in der Unternehmensführung. Diese Vorschriften führen das Konzept der doppelten Wesentlichkeit ein, welches sowohl die Auswirkungen der Unternehmensaktivitäten auf die Gesellschaft als auch umgekehrt berücksichtigt.
Die neuen CSRD Inhalte erweitern die Anforderungen erheblich im Vergleich zur zuvor bestehenden NFRD. Unternehmen fallen unter diese Reportingpflichten, wenn sie mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, Nettoumsatz über 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von mehr als 25 Millionen Euro. Dies führt zu einem Anstieg der berichtspflichtigen Unternehmen von ca. 12.000 auf etwa 50.000 in der EU.
Ab 2025 müssen große Unternehmen umfassende Berichte vorlegen, während kapitalmarktorientierte kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs) ab 2026 in die Pflicht genommen werden. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der externen Prüfung der Berichte durch Dritte, um die Richtigkeit und Transparenz der veröffentlichten Informationen zu gewährleisten. Darüber hinaus müssen Unternehmen über Scope-3-Emissionen berichten, was eine Herausforderung darstellt, da diese schwer zu quantifizieren sind.
Der nachfolgende Überblick fasst die wichtigsten Aspekte und aktuellen Anforderungen der CSRD zusammen:
Kriterium | Große Unternehmen | Kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs) | Kleinstunternehmen |
---|---|---|---|
Bilanzsumme | ab 25 Millionen Euro | Definiert durch Kriterien | unter 450.000 Euro |
Umsatzerlöse | ab 50 Millionen Euro | Definiert durch Kriterien | wenn weniger als 900.000 Euro |
Erste Berichterstattung | 2025 für Geschäftsjahr 2024 | 2026 | Konnte unter Umständen ganz entfallen |
EU-Taxonomie | Berücksichtigung erforderlich | Verwendung gestraffter Standards möglich | Könnte entfallen |
Externe Prüfung | Vorgeschrieben | Empfohlen | Wahrscheinlich nicht erforderlich |
Die CSRD bildet somit die Grundlage für eine strukturierte und transparente ESG Berichterstattung, die die Öffentlichkeit über die Umwelt- und Sozialauswirkungen der Unternehmen informiert. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird kritisch für den zukünftigen Geschäftserfolg sein.
CSRD-Reporting: Wichtige Elemente des Berichts
Gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sind Unternehmen verpflichtet, wesentliche Informationen in ihrem Nachhaltigkeitsbericht offenzulegen. Zu den Elemente des CSRD Berichts gehören unter anderem eine umfassende Beschreibung des Geschäftsmodells, die festgelegten Nachhaltigkeitsziele sowie die spezifischen Aufgaben der Unternehmensleitung bezüglich Nachhaltigkeit. Auch die Identifizierung von Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen ist entscheidend.
Ein effektiver Nachhaltigkeitsbericht muss konkrete Maßnahmen und deren Wirksamkeit detailliert darstellen. Dazu zählt eine transparente Darstellung der Lieferkette und der operativen Aktivitäten. Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) spielt eine entscheidende Rolle, indem sie die Kriterien für die Wesentlichkeitsanalyse definiert und detaillierte Richtlinien bereitstellt. Diese Analyse berücksichtigt sowohl die Inside-Out- als auch die Outside-In-Perspektive, um die Auswirkungen des Unternehmens sowie den Einfluss von Nachhaltigkeitsthemen auf den Unternehmenserfolg zu bewerten.
Die Einbeziehung relevanter Stakeholdergruppen ist unerlässlich. Diese umfassen Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten, Investoren, Behörden und NGOs. Methoden zur Stakeholder-Einbindung, wie Umfragen und Workshops, sind notwendig, um qualitativ hochwertige Ergebnisse zu erzielen. Unternehmen sollten außerdem klare Prozesse zur Datenerhebung und -validierung abstimmen, um sicherzustellen, dass ihre Wesentlichkeitsanalyse stets aktuell und aussagekräftig bleibt.
Element | Beschreibung |
---|---|
Geschäftsmodellbeschreibung | Umfassende Erklärung der Unternehmensstruktur und -strategie. |
Nachhaltigkeitsziele | Deutliche Festlegung der kurz- und langfristigen Ziele im Bereich Nachhaltigkeit. |
Rollen der Unternehmensleitung | Definition der Verantwortlichkeiten in Bezug auf Nachhaltigkeitsstrategien. |
Risiken und Chancen | Identifizierung relevanter Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken. |
Maßnahmen und Wirksamkeit | Darstellung der ergriffenen Maßnahmen zur Förderung der Nachhaltigkeit. |
Transparente Lieferkette | Offenlegung der Lieferkettenpraktiken und ihrer Auswirkungen. |
Wer ist von der CSRD betroffen?
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) hat weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen unter CSRD. Ab 2025 sind zahlreiche Unternehmen betroffen, insbesondere große Unternehmen, die spezifische Schwellenwerte überschreiten. Die neuen Richtlinien erhöhen die Anforderungen, indem sie festlegen, dass Unternehmen eine Bilanzsumme von über 25 Millionen Euro und einen Umsatz von über 50 Millionen Euro aufweisen müssen.
Ein erheblicher Teil der Betroffenen der CSRD wird aus kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMUs) bestehen, insbesondere solche, die kapitalmarktorientiert sind. Diese Unternehmen sollen ab 2026 verpflichtet sein, ihre Nachhaltigkeitsinformationen offen zu legen. In Deutschland wird die Zahl der Unternehmen, die den neuen Anforderungen unterliegen, von rund 500 auf etwa 15.000 steigen, was die Relevanz der CSRD Berichtspflicht unterstreicht.
Aktuelle Schätzungen zeigen, dass über 50.000 Unternehmen in der Europäischen Union von der CSRD betroffen sind. Rund 75 % aller großen Unternehmen könnten unter die neuen Berichterstattungsvorgaben fallen, was einen drastischen Anstieg im Vergleich zur vorherigen NFRD darstellt. Die branchenübergreifenden Anforderungen treffen besonders die Sektoren Produktion, Finanzdienstleistungen und Energiewirtschaft. Diese Sektoren machen etwa 40 % der betroffenen Unternehmen aus.
Der CSRD Berichtspflicht geht eine Veränderung in derqualität der Berichterstattung voraus. Stakeholder verlangen zunehmend nach mehr Transparenz und Konsistenz, was die Notwendigkeit für Unternehmen nochmals erhöht, qualitativ hochwertige Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen. Schätzungen deuten darauf hin, dass etwa 40 % der Unternehmen Drittprüfungen für ihre Nachhaltigkeitsberichte einholen müssen, was die Ernsthaftigkeit der neuen Anforderungen widerspiegelt.
Vorbereitung auf das CSRD-Reporting
Unternehmen stehen vor der Herausforderung, sich umfassend auf die Vorbereitung auf CSRD einzustellen. Nötig ist eine strategische CSRD Planung, die interdisziplinäre Teams bildet und relevante Datenquellen identifiziert. Ein effektives Nahhaltigkeitsmanagement bildet die Grundlage für die Erfüllung der Anforderungen, die mit der neuen Richtlinie verbunden sind.
In der ersten Phase sollten Unternehmen die notwendigen Schritte zur Datenerhebung und -verarbeitung unter die Lupe nehmen. Hierbei ist die Implementierung geeigneter Softwarelösungen entscheidend, um die Effizienz der Datensammlung zu steigern. Außerdem ist es ratsam, Schulungen und Beratungen in Anspruch zu nehmen. Die Schulungsmaßnahmen sollten den Mitarbeitern einen klaren Überblick über die CSRD-Vorgaben und deren Umsetzung bieten.
Ein weiterer Schlüssel zur erfolgreichen Umsetzung liegt in der regelmäßigen Überprüfung der Fortschritte. Unternehmen können durch kontinuierliches Feedback und Anpassungen sicherstellen, dass sie sowohl die gesetzlichen Anforderungen einhalten als auch die eigene Strategie im Bereich Nachhaltigkeit kontinuierlich verbessern. Die aktive Auseinandersetzung mit den neuen Berichtspflichten fördert nicht nur die Compliance, sondern stärkt auch das Vertrauen der Stakeholder in die unternehmerischen Praktiken.
Das anstehende Reporting erfordert die Berücksichtigung zahlreicher qualitativer und quantitativer Datenpunkte. Unternehmen müssen sich bewusst sein, dass die neuen Anforderungen nicht nur zusätzliche Berichterstattung bedeuten, sondern auch neue Chancen für die Verbesserung ihrer Nahhaltigkeitsmanagement-Strategien bieten.
Die Schritte zur Erstellung eines CSRD-konformen Berichts
Die Erstellung eines CSRD Bericht erstellen fordert einen strukturierten Prozess. Zunächst müssen Unternehmen eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchführen, um relevante Nachhaltigkeitsthemen zu identifizieren. Diese Analyse betrachtet sowohl die Auswirkungen der Geschäftstätigkeiten auf Umwelt und Gesellschaft als auch die finanziellen Auswirkungen von Umwelt- und Gesellschaftsthemen auf das Unternehmen.
TIPP: CSRD-Software: effiziente & pragmatische Umsetzung der ESG-Berichtspflicht
Nach der Analyse folgt die Bestimmung der relevanten Datenpunkte. Über 1.100 Datenpunkte sind bei der Berichterstattung gemäß den CSRD-Anforderungen zu berücksichtigen. Es ist wesentlich, eine Gap-Analyse durchzuführen, um Lücken in den vorhandenen Datenquellen zu erkennen und Prioritäten für die Datensammlung zu setzen. Die Erhebung der Daten sollte systematisch erfolgen, um die Zuverlässigkeit und Repräsentativität sicherzustellen.
Der Nahhaltigkeitsbericht muss sowohl qualitative als auch quantitative Daten enthalten. Eine frühzeitige Einbindung von Wirtschaftsprüfern gewährleistet die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Ab 2024 sind Unternehmen verpflichtet, ihre Nachhaltigkeitsleistungen gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der Europäischen Union zu berichten. Für große Unternehmen wird die Frist, um ihren Bericht einzureichen, auf das Geschäftsjahr 2024 festgelegt.
Die gesammelten Daten müssen in einem digitalen und maschinenlesbaren Format (ESEF) aufbereitet werden. Es ist wichtig, dass der Bericht strukturiert und auditiert wird, bevor er veröffentlicht wird. Ab 2026 müssen die Berichtsinformationen nach dem XBRL-Standard markiert werden, wobei iXBRL-Technologie für das Tagging der Daten eingesetzt wird. Die Nutzung spezialisierter Software steigert die Effizienz der Erstellung des Berichts erheblich, da manuelle Kennzeichnung signifikant mehr Zeit und Ressourcen in Anspruch nimmt.
Fazit und Ausblick auf das CSRD-Reporting
Das CSRD-Reporting stellt eine bedeutende Entwicklung in der Unternehmensberichterstattung dar. Unternehmen, die sich den neuen Anforderungen stellen, haben die Möglichkeit, sich als Vorreiter in der Nachhaltigkeit zu positionieren. Durch die standardisierte Offenlegung von nachhaltigkeitsrelevanten Informationen können Firmen nicht nur ihre Transparenz erhöhen, sondern auch das Vertrauen ihrer Stakeholder gewinnen. Der Ausblick CSRD zeigt deutlich, dass die kommenden Jahre eine verstärkte Verantwortung für Unternehmen mit sich bringen werden, aber auch Chancen eröffnen, das Unternehmensimage stark zu verbessern.
Mit der Schätzung, dass in den nächsten Jahren die Anzahl der berichtspflichtigen Unternehmen um 30% steigen könnte, wird klar, dass die Zukunft des Nachhaltigkeitsberichts nicht nur Pflicht, sondern ein strategischer Vorteil ist. Aktuelle Trends belegen, dass 75% der großen Unternehmen mindestens Nachhaltigkeits-KPIs in ihre Berichterstattung einbeziehen müssen, was den Druck auf alle Akteure erhöht, sich aktiv mit den neuen Standards auseinanderzusetzen.
In der Realität glauben rund 60% der Unternehmen, dass die Einhaltung der CSRD-Standards erhebliche resource-bedingte Herausforderungen mit sich bringen wird. Daher ist es unerlässlich, diese Entwicklungen proaktiv anzugehen, um nicht nur die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, sondern auch um im Wettbewerb zu bestehen. Die CSRD Trends zeigen, dass die Marktteilnehmer zunehmend Wert auf Nachhaltigkeit legen und Unternehmen, die dies frühzeitig erkennen und umsetzen, einen erheblichen Wettbewerbsvorteil sichern können.