EEG-Novelle bedroht 890 Windprojekte in Bayern
Bayerns Energiewende steht unter Druck. Die geplante Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes gefährdet nach Einschätzung von Branchenvertretern fast 900 Windkraftprojekte im Freistaat. Betroffen sind vor allem Bürgerenergieparks, die regional finanziert und betrieben werden.
890 Projekte im Genehmigungsverfahren
Derzeit befinden sich in Bayern 890 Windkraftanlagen im Genehmigungsverfahren. Das geht aus einem Schreiben hervor, das Branchenvertreter an politische Entscheidungsträger gerichtet haben. Tritt die EEG-Novelle in der geplanten Form in Kraft, wären all diese Projekte gefährdet.
Der Grund liegt in der Finanzierung. Ein Windrad mit sieben Megawatt Leistung kostet rund zehn Millionen Euro. Keine Bank finanziert ein solches Projekt ohne gesicherte Einnahmen. Genau diese Sicherheit liefert bisher die staatliche Einspeisevergütung. Die Novelle würde diese Planungssicherheit wegfallen lassen.
Markus Ruckdeschel, der das Thema für die Region Speichersdorf im Landkreis Bayreuth verfolgt, bringt es auf den Punkt: Die EEG-Novelle wirke derzeit wie ein Ausbaustopp.
Bürgerenergie besonders hart getroffen
Bürgerenergieparks sind Projekte, bei denen Bürgerinnen und Bürger vor Ort direkt investieren. Sie profitieren finanziell vom Betrieb der Anlagen in ihrer Gemeinde. Dieses Modell ist politisch gewollt. Es verankert die Energiewende in der Fläche und schafft lokale Akzeptanz.
Doch das Modell ist auf verlässliche Rahmenbedingungen angewiesen. Fällt die garantierte Vergütung weg, rechnen sich die Projekte für kleine regionale Investoren nicht mehr. Großkonzerne können Risiken breiter streuen. Bürgergesellschaften können das nicht.
Das ist keine neue Erfahrung. Bereits nach einer früheren Gesetzesänderung verloren Bürgerenergieparks wichtige Privilegien. Damals mussten sie erstmals vor Auktionen eine vollständige Baugenehmigung vorweisen. Die Folge war ein spürbarer Rückgang bei Bürgerenergieprojekten.
Aiwanger sieht Novelle positiv
Bayerns Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger bewertet den vorliegenden Entwurf der EEG-Novelle grundsätzlich positiv. Viele seiner früheren Forderungen seien darin aufgenommen worden. Aiwanger hatte sich in den vergangenen Jahren wiederholt für mehr Planungssicherheit beim Windkraftausbau eingesetzt.
Die Kritik der Bürgerenergieinitiativen richtet sich weniger gegen die Gesamtrichtung der Novelle. Sie zielt auf konkrete Details der Ausgestaltung. Der Wegfall bestimmter Vergütungsgarantien trifft kleine Projekte unverhältnismäßig stark.
Speichersdorf als Beispiel für die Lage im Freistaat
Die Gemeinde Speichersdorf im Landkreis Bayreuth steht stellvertretend für viele Kommunen in Bayern. Dort sind Windkraftprojekte geplant, die von lokalen Akteuren vorangetrieben werden. Die Unsicherheit über die künftigen gesetzlichen Rahmenbedingungen lähmt die Planung.
Investitionsentscheidungen werden aufgeschoben. Genehmigungsverfahren laufen weiter, aber Finanzierungszusagen bleiben aus. Das kostet Zeit und Geld. Und es verzögert den Ausbau erneuerbarer Energien, den Bayern nach eigenem Bekunden vorantreiben will.
Politischer Hintergrund
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz regelt die Vergütung von Strom aus Wind, Sonne und anderen erneuerbaren Quellen. Es wurde mehrfach novelliert. Ein wichtiger Einschnitt war das sogenannte Osterpaket vom Juli 2022. Es legte den Grundstein für eine umfassende Reform der Energieförderung.
Die aktuelle Novelle setzt diese Reform fort. Sie soll die Förderung effizienter und marktnaher gestalten. Kritiker warnen jedoch, dass dabei die Besonderheiten von Bürgerenergieprojekten zu wenig berücksichtigt werden.
Im September 2024 legte die Bundestagsfraktion der Grünen einen Entwurf für ein eigenes Bürgerenergiebeteiligungsgesetz vor. In Bayern bestehe weiterhin enormer Nachholbedarf bei der Bürgerbeteiligung an der Energiewende, hieß es darin.
Fazit
Die EEG-Novelle stellt die bayerische Bürgerenergie vor eine ernste Bewährungsprobe. Ohne verlässliche Vergütungsgarantien fehlt kleinen Projekten die Finanzierungsgrundlage. 890 Windkraftanlagen im Genehmigungsverfahren könnten scheitern, bevor sie gebaut werden. Der Freistaat riskiert damit, einen tragenden Pfeiler seiner Energiewende zu untergraben. Die Politik ist gefordert, die Novelle so nachzuschärfen, dass Bürgerenergie weiterhin eine reale Chance hat.



