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Einen Pausenraum für die Mitarbeiter einrichten – das gibt es zu beachten

Wer den ganzen Tag durcharbeiten muss, fühlt sich zermürbt und erschlagen. Um das zu verhindern, sieht der Gesetzgeber das Recht auf Pausen während der Arbeitszeit vor. Ab sechs Arbeitsstunden ist mindestens eine 30-minütige Ruhepause Pflicht. Während eines Neun-Stunden-Tages müssen sich die Arbeitnehmer insgesamt mindestens 45 Minuten erholen dürfen.

Damit die Mitarbeiter in ihrer Pause nicht am eigenen Schreibtisch sitzen müssen, können Unternehmen ihnen einen separaten Pausenraum einrichten. Arbeiten zehn Beschäftigte in der Firma, ist ein solcher Bereich sogar verpflichtend.

Wichtige Erkenntnisse:

  • Ob Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet sind, einen Pausenraum einzurichten, hängt von der Unternehmensgröße ab. Firmen mit mindestens zehn Vollzeitbeschäftigten müssen den Mitarbeitern einen Pausenraum zur Verfügung stellen. Außendienstmitarbeiter und Teilzeitbeschäftigte sind von dieser Regelung allerdings ausgeschlossen.
  • Der Pausenraum sollte so gestaltet sein, dass sich die Belegschaft von der Arbeit erholen und soziale Kontakte knüpfen kann.
  • Pausenräume in Büros dienen hauptsächlich dem sozialen Miteinander.
  • Dagegen steht in den Pausenbereichen einer Werkstatt oder eines Produktionsunternehmens die individuelle Erholung im Vordergrund.

Warum ein Pausenraum nicht Kür, sondern Pflicht ist

Sind mindestens zehn Mitarbeiter in einem Unternehmen beschäftigt, muss diesen ein Pausenraum zur Verfügung stehen. In diesem können sie abseits ihres Arbeitsplatzes die Pausenzeit verbringen. 

Damit der Raum arbeitsrechtlich auch wirklich als Pausenraum gilt, muss er allerdings bestimmte Bedingungen erfüllen.

Diese beruhen auf den Regelungen der Arbeitsstättenverordnung. Insbesondere in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten – darunter ASR A4.2 „Pausen- und Bereitschaftsräume“ – werden sie spezifiziert.

So sind Pausenräume in Unternehmen nicht immer nur von der Mitarbeiteranzahl abhängig. Auch kleine Firmen können dazu verpflichtet sein, den Angestellten einen Pausenraum zur Verfügung zu stellen. Das gilt dann, wenn bestimmte Sicherheits- und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz herrschen, darunter etwa Hitze, Lärm oder Gefahrenstoffe.

Der Unterschied von Pausenraum und Pausenbereich

Oft werden die Begriffe Pausenraum und Pausenbereich synonym verwendet. Allerdings gibt es aus arbeitsrechtlicher Sicht gravierende Unterschiede. Beim Pausenbereich handelt es sich lediglich um eine abgetrennte Stelle innerhalb des Arbeitsplatzes. Dabei kann es sich um eine Ecke in einer Werkstatt oder den Teil eines Raums handeln.

Auch ein überdachter Außenbereich kann umgangssprachlich als Pausenbereich dienen. Etwa dann, wenn den Mitarbeitern für die Raucherpause Aschenbecher outdoor für Firmen zur Verfügung stehen. Allerdings kann dieser Raucherbereich den Pausenbereich lediglich ergänzen und nicht ersetzen.

Ein Pausenraum dagegen ist „allseits umschlossen“. Folglich muss es sich um ein separates Zimmer handeln, das ausschließlich zum Aufenthalt während einer Arbeitsunterbrechung dient.

Bei Pausenräumen steht die Erholung der Mitarbeiter an erster Stelle

Die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Ruhepausen während der Arbeitszeit sollen Mitarbeitern die Möglichkeit geben, sich zu erholen und neue Kräfte zu tanken. Daher sollten Pausenräume so eingerichtet und gestaltet werden, dass sich die Arbeitnehmer zumindest kurzzeitig darin entspannen können.

Zwar muss ein Pausenraum nicht zwingend für eine Kaffeepause wie in einem Café eingerichtet sein. Folgende Regelungen sind unter anderem aber zu beachten:

  • Ein Pausenraum muss über mindestens ein Fenster verfügen, das den Blick nach draußen ermöglicht.
  • Die Entfernung vom Arbeitsplatz zum Pausenraum darf maximal fünf Gehminuten betragen. Ein Pausenbereich muss sich in maximal 100 Meter Entfernung zum Arbeitsplatz befinden.
  • Pausenraum oder -bereich müssen mit ergonomischen Sitzgruppen aus Tischen und Stühlen mit Rückenlehne bestückt sein
  • Der Umgebungslärm darf maximal 55 Dezibel betragen.
  • Der Pausenraum darf sich nicht unter schwebenden Lasten befinden und muss vor Dampf, Staub und Vibrationen geschützt sein.

Zudem gelten bestimmte Richtlinien für die Beleuchtung, die Belüftung und die Raumtemperatur.

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