Eisenreich will Strafrecht bei Kartenmissbrauch verschärfen
Gestohlene Bankkarte, kurzer Einkauf, kein PIN nötig: Mit diesem einfachen Schema schädigen Kriminelle täglich Karteninhaber in Deutschland. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich von der CSU will das ändern. Er fordert von der Justizministerkonferenz in Hamburg härtere Strafen für den Missbrauch fremder Bankkarten ohne PIN-Eingabe.
Die Lücke im System
Der Hintergrund ist technischer Natur. Bei Zahlungen bis zu 50 Euro ermöglicht das kontaktlose Bezahlen per NFC-Technik eine Transaktion ohne PIN-Eingabe. Das Verfahren ist bequem und weit verbreitet. Es hat jedoch eine Kehrseite.
Wer eine fremde Karte findet oder stiehlt, kann sie sofort nutzen. Eine Sicherheitsabfrage bleibt aus. Kriminelle machen genau das: Sie kaufen gezielt Waren unterhalb der 50-Euro-Grenze. Mehrere solcher Transaktionen summieren sich schnell zu erheblichen Schäden.
Eisenreich spricht von strafrechtlichen Lücken, die geschlossen werden müssen. Das bestehende Recht greife in diesen Fällen nicht ausreichend. Der Freistaat bringt deshalb einen entsprechenden Antrag bei der Justizministerkonferenz ein.
Justizministerkonferenz in Hamburg
Bayern bringt Antrag ein
Die Justizministerkonferenz der Länder tagt in Hamburg. Es ist das zentrale Koordinierungsgremium der Justizbehörden auf Länderebene. Dort können die Länder gemeinsame Positionen formulieren und Reformen beim Bundesgesetzgeber anstoßen.
Bayern nutzt die Konferenz für seinen Vorstoß. Der Freistaat will erreichen, dass der unbefugte Einsatz fremder Bankkarten ohne PIN künftig deutlich strenger bestraft wird. Konkret soll das Strafgesetzbuch angepasst werden.
Eisenreich: Strafrecht muss nachziehen
Justizminister Eisenreich argumentiert klar. Die Technik hat sich verändert. Das Strafrecht hat nicht mitgehalten. Wer eine fremde Karte benutzt, richtet finanziellen Schaden an. Das muss spürbare Konsequenzen haben.
Bislang können Täter bei geringen Beträgen oft mit vergleichsweise milden Sanktionen rechnen. Eisenreich will den Strafrahmen empfindlich ausweiten. Das soll abschrecken und die Rechtsdurchsetzung erleichtern.
Ein verbreitetes Phänomen
Der Kartenmissbrauch ohne PIN ist kein Randproblem. Die Hemmschwelle für Täter ist niedrig. Die Karte muss nicht geknackt werden. Es braucht keine technischen Kenntnisse. Ein einfacher Diebstahl genügt.
Besonders gefährdet sind ältere Menschen und Personen, die ihre Karte kurzzeitig aus den Augen verlieren. Handtaschendiebstähle, Trickbetrug im Supermarkt oder der Fund einer verlorenen Karte reichen aus, um Schaden anzurichten.
Banken und Verbraucherschützer empfehlen, die NFC-Funktion bei Bedarf zu deaktivieren. Viele Karteninhaber wissen jedoch nicht, dass das möglich ist. Die technische Schutzmaßnahme liegt also oft beim Nutzer selbst.
Fazit
Bayerns Vorstoß in Hamburg hat eine klare Stoßrichtung. Das Strafrecht soll mit der digitalen Zahlungsrealität Schritt halten. Ob die übrigen Bundesländer mitziehen, entscheidet sich auf der Konferenz. Klar ist: Der Druck auf den Bundesgesetzgeber wächst. Straftäter sollten nicht länger von einer veralteten Rechtslage profitieren.



