Regional

Gebetspause im Linienbus: Stadtwerke Landshut ziehen Konsequenzen

In Ergolding bei Landshut hat ein Busfahrer seinen Linienbus während einer regulären Fahrt gestoppt. Er verließ den Fahrerplatz, rollte im hinteren Bereich des Fahrzeugs einen Gebetsteppich aus und verrichtete sein Gebet. Die Fahrgäste warteten mehrere Minuten. Der Bus verspätete sich dadurch auf seiner Route nach Landshut.

Was in Ergolding geschah

Der Vorfall ereignete sich an einer Haltestelle auf der Linie nach Landshut. Der Fahrer hielt planmäßig an, stieg jedoch nicht wieder sofort ein. Stattdessen nutzte er die Zeit für ein islamisches Gebet im Fahrzeuginneren. Die Fahrgäste konnten den Bus nach vorliegenden Berichten nicht verlassen. Das verunsicherte mehrere Passagiere.

Öffentlich bekannt wurde der Vorfall durch Berichte in sozialen Netzwerken. SAT.1 Bayern und mehrere Nachrichtenportale griffen das Thema auf. Der genaue Zeitpunkt des Vorfalls wurde nicht offiziell benannt.

Reaktion der Stadtwerke Landshut

Die Stadtwerke Landshut bestätigten das Geschehen. Gleichzeitig stellten sie klar: Gebete haben ausschließlich während der vorgesehenen Pausenzeiten stattzufinden. Eine Unterbrechung der laufenden Linienfahrt sei nicht zulässig.

Zu möglichen arbeitsrechtlichen Konsequenzen für den Fahrer äußerten sich die Stadtwerke nicht. Als Begründung nannten sie Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte des Mitarbeiters.

Klare Dienstvorschriften gelten für alle

Der Betrieb eines Linienbusses unterliegt strikten Vorschriften. Fahrpläne sind verbindlich. Eigenmächtige Stopps außerhalb des regulären Betriebs verstoßen gegen diese Regeln, unabhängig vom Grund der Unterbrechung.

Religionsfreiheit ist in Deutschland verfassungsrechtlich geschützt. Sie entbindet Arbeitnehmer jedoch nicht von ihren dienstlichen Pflichten. Im öffentlichen Nahverkehr hat die Verantwortung gegenüber den Fahrgästen Vorrang.

Kein Einzelfall bei Bayerns Busfahrern

Ähnliche Vorfälle gab es auch andernorts. In Bamberg verlor ein Linienfahrer seinen Job, nachdem er einem Fahrgast das Steuer überlassen hatte. In Schongau warf ein Fahrer einen Passagier wegen Handynutzung aus dem Bus. Die Fälle sind unterschiedlich, das Verhalten von Fahrpersonal steht aber regelmäßig im öffentlichen Interesse.

Im Landshuter Fall bleibt die Frage nach Konsequenzen für den Fahrer offen. Weitere Schritte haben die Stadtwerke nicht kommuniziert.

Fazit

Eine eigenmächtige Unterbrechung des Fahrbetriebs ist nicht zulässig. Die Stadtwerke Landshut haben das klargestellt. Ob der Fahrer arbeitsrechtliche Folgen zu tragen hat, ist bislang nicht bekannt.

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"