Gastgewerbe

Gelöschte Google-Bewertungen: Bayerns Gastro greift durch

Ein Nürnberger Restaurant ließ über 250 Google-Bewertungen löschen. Der Fall steht nicht allein. Bayerische Gastronomen und Hoteliers beauftragen zunehmend Agenturen, unliebsame Rezensionen aus dem Netz zu tilgen. Was dahinter steckt und warum Anwälte davor warnen.

Das Geschäft mit dem Löschen

Negative Bewertungen auf Google Maps können einen Betrieb empfindlich treffen. Ein schlechter Schnitt senkt die Sichtbarkeit in der Suche. Potenzielle Gäste klicken weiter. Der Umsatz leidet.

So ist eine eigene Dienstleistungsbranche entstanden. Agenturen versprechen, störende Rezensionen zu entfernen. Sie nutzen dafür Googles eigene Meldefunktion. Der Vorwurf an den Verfasser lautet häufig: Verleumdung.

Besonders auffällig ist ein Fall aus Nürnberg. Dort ließ ein Gastronomiebetrieb mehr als 250 Bewertungen entfernen. Google kennzeichnet solche Einträge inzwischen mit einem Hinweis. Dieser Hinweis verschweigt jedoch, ob die gelöschten Rezensionen berechtigt waren oder nicht.

Rechtliche Grauzone für Betriebe

Wann ist das Löschen erlaubt?

Google erlaubt das Melden von Bewertungen unter bestimmten Bedingungen. Fake-Rezensionen, Beleidigungen oder Bewertungen ohne tatsächlichen Besuch können entfernt werden. Das ist legitim und rechtlich unbedenklich.

Doch die Grenze ist fließend. Ein Anwalt aus Nürnberg warnt ausdrücklich vor dem Missbrauch dieses Systems. Betriebe könnten echte Kundenmeinungen als angebliche Verleumdung deklarieren. Das Ziel: den schlechten Ruf bereinigen, ohne die Ursachen zu beheben.

Auch positive Bewertungen werden gelöscht

Manchmal sind es positive Bewertungen, die auf Antrag verschwinden. Hintergrund: Betriebe wollen verhindern, dass gekaufte oder gefälschte Fünf-Sterne-Rezensionen auf sie zurückfallen. Das Entfernen dient dann dem Selbstschutz vor rechtlichen Konsequenzen.

Der Europäische Gerichtshof hat den Kauf von Fake-Bewertungen als wettbewerbswidrig eingestuft. Wer solche Rezensionen bestellt und nicht löscht, riskiert Abmahnungen und Bußgelder.

Transparenz bleibt auf der Strecke

Google hat reagiert. Seit einiger Zeit erscheint auf betroffenen Unternehmensseiten ein Hinweis, wenn Bewertungen entfernt wurden. Nutzer sehen, dass etwas gelöscht wurde. Sie sehen aber nicht, was.

Verbraucherschützer kritisieren das. Der Hinweis schaffe Misstrauen, löse aber kein Problem. Gäste wissen nicht, ob ein Betrieb echte Kritik unterdrückt hat oder tatsächlich Fake-Einträge bereinigt hat. Beide Fälle sehen für Außenstehende identisch aus.

Branchentrend mit Risiken

Hotels besonders betroffen

Hotels stehen unter besonderem Druck. Buchungsplattformen zeigen Sternebewertungen prominent. Wer unter 4,0 Sterne fällt, verliert Buchungen. Das treibt viele Betriebe dazu, aktiv in ihr Bewertungsprofil einzugreifen.

Agenturen, die Löschdienste anbieten, haben Hochkonjunktur. Ihr Geschäftsmodell basiert auf der Angst der Gastronomen vor dem nächsten schlechten Kommentar. Preise für solche Dienstleistungen werden selten öffentlich kommuniziert.

Langfristige Glaubwürdigkeit leidet

Wer ausschließlich auf Löschung setzt, löst kein strukturelles Problem. Kritik, die auf echten Erfahrungen beruht, kehrt zurück. Neue Gäste schreiben neue schlechte Rezensionen. Der Kreislauf beginnt von vorn.

Ein Anwalt aus Nürnberg empfiehlt stattdessen den konstruktiven Umgang mit Kritik. Öffentliche Antworten auf negative Bewertungen signalisieren Servicebereitschaft. Das überzeugt potenzielle Kunden oft mehr als ein makelloser Durchschnittswert.

Fazit

Das Löschen von Google-Bewertungen ist in der bayerischen Gastronomie und Hotellerie weit verbreitet und nicht grundsätzlich illegal. Der Missbrauch des Systems schadet jedoch der Glaubwürdigkeit von Online-Rezensionen insgesamt. Googles Hinweise auf gelöschte Bewertungen sind ein erster Schritt zur Transparenz, reichen aber nicht aus. Für Gäste bleibt die Unsicherheit: Was hinter einem bereinigten Bewertungsprofil steckt, lässt sich von außen nicht erkennen.

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