
Gericht stoppt Sessellift-Bau am Fellhorn vorerst
Am Fellhorn im Allgäu liegt der Bau vorerst still. Der Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern hat vor dem Verwaltungsgericht Augsburg einen Eilantrag auf Baustopp eingereicht. Das Gericht prüft den Fall derzeit.
Was am Fellhorn gebaut werden soll
Die Betreiber des Skigebiets am Fellhorn planen einen neuen Sessellift am Scheidtobel. Der alte Lift soll durch einen modernen ersetzt werden. Ziel ist eine Fertigstellung zur Skisaison 2026/27. Jede Verzögerung kostet Geld und Planungssicherheit.
Das Projekt profitiert von einer Regeländerung der bayerischen Staatsregierung, die die Genehmigungshürden für solche Bauvorhaben gesenkt hat. Naturschutzverbände kritisieren das scharf. Sie sprechen von einem Abbau wichtiger Schutzstandards.
Der Vorwurf: Schutzgebiet ignoriert
Der Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern sieht das Bauvorhaben als rechtswidrig an. Das betroffene Gebiet ist ein ausgewiesenes Vogelschutzgebiet, das dem Schutz des Birkhuhns dient. Diese Vogelart gilt in Bayern als vom Aussterben bedroht.
Nach Einschätzung des LBV ist der Sessellift in diesem Gebiet nicht genehmigungsfähig. Das gilt nach Ansicht der Naturschützer auch für weitere geplante Bauvorhaben in der Region. Der Verband hat deshalb das Eilverfahren gewählt, um zu verhindern, dass vor einer gerichtlichen Klärung vollendete Tatsachen geschaffen werden.
Bayerisches Bürokratieabbau-Gesetz auf dem Prüfstand
Der Fall hat eine politische Dimension. Die bayerische Staatsregierung hatte die Genehmigungsanforderungen für Seilbahnen und Liftanlagen als Teil eines Bürokratieabbau-Gesetzes gelockert. Gerichte und Naturschutzverbände prüfen diese Regelung nun.
Kritiker sehen darin einen gefährlichen Präzedenzfall: Wenn Schutzgebiete durch vereinfachte Genehmigungsverfahren umgangen werden können, drohe eine Erosion des Naturschutzes in Bayern. Befürworter halten dagegen, dass wirtschaftlich bedeutsame Infrastruktur nicht durch übermäßige Bürokratie blockiert werden dürfe.
Was der Baustopp für die Betreiber bedeutet
Für die Liftbetreiber am Fellhorn ist die Situation ernst. Die Skisaison 2026/27 beginnt im Herbst 2026, der Zeitraum für den Bau ist knapp. Ein längeres Gerichtsverfahren würde den Zeitplan gefährden.
Tourismustreibende in der Region schauen mit Sorge auf den Rechtsstreit. Das Allgäu gehört zu den umsatzstärksten Tourismusregionen Bayerns. Veraltete oder fehlende Liftinfrastruktur kostet Buchungen und Einnahmen.
Verwaltungsgericht Augsburg entscheidet
Das Verwaltungsgericht Augsburg hat den Eilantrag des LBV bestätigt. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus, bis dahin gilt der Baustopp. Wie lange das Verfahren dauert, ist offen.
Das Gericht muss die wirtschaftlichen Interessen der Betreiber gegen den Naturschutz abwägen. Das Ergebnis könnte die Anwendung des Bürokratieabbau-Gesetzes in Bayern grundsätzlich beeinflussen.
Hintergrund
Der Streit um den Sessellift am Fellhorn steht für die Spannungen zwischen Tourismus und Naturschutz im bayerischen Alpenraum. Das Verwaltungsgericht Augsburg wird mit seinem Urteil die Grenzen des neuen bayerischen Genehmigungsrechts bestimmen. Für die Betreiber am Fellhorn läuft die Zeit.

