Grünen-Politiker zahlen für Widerspruch gegen Atommülltransport
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Wer behördliche Genehmigungen anficht, riskiert Kosten. Das mussten die bayerischen Grünen-Landtagsabgeordneten Claudia Köhler und Markus Büchler nun erfahren. Sie hatten beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung, kurz Base, Widerspruch gegen genehmigte Atommülltransporte eingelegt. Das Ergebnis: eine dicke Rechnung.
Forschungsreaktor Garching als Ausgangspunkt
Der Forschungsreaktor München, kurz FRM II, steht in Garching bei München. Er wird für wissenschaftliche Forschung genutzt und produziert dabei radioaktiven Abfall. Dieser muss sicher gelagert werden. Vorgesehen ist ein Transport in das Zwischenlager Ahaus im nordrhein-westfälischen Münsterland.
Das Base hatte die entsprechenden Transportgenehmigungen erteilt. Köhler und Büchler legten dagegen Widerspruch ein. Sie wollten die Transporte verhindern oder zumindest verzögern.
Widerspruch gescheitert, Kosten entstanden
Das Verfahren verlief nicht zu Gunsten der beiden Politiker. Ihr Widerspruch blieb ohne Erfolg. Das Verfahren war außerdem nicht kostenfrei. Die Abgeordneten erhielten eine Rechnung für die Bearbeitungskosten. Über die genaue Höhe der Forderung liegen keine gesicherten Angaben vor.
Der Fall verweist auf ein Grundprinzip des deutschen Verwaltungsrechts: Widersprüche gegen behördliche Entscheidungen können mit Gebühren verbunden sein. Das gilt auch für Personen des öffentlichen Lebens.
Atommüll ohne Atomkraftwerke
Deutschland hat seine kommerziellen Kernkraftwerke abgeschaltet. Der letzte Reaktor ging im April 2023 vom Netz. Radioaktiver Abfall entsteht jedoch weiterhin. Forschungsreaktoren wie der FRM II in Garching sind nach wie vor in Betrieb.
Der FRM II wird von der Technischen Universität München betrieben. Er liefert Neutronen für Experimente in Physik, Chemie, Biologie und Materialforschung. Dabei fallen auch schwach- und mittelradioaktive Abfälle an, die nach geltenden Vorschriften sicher zwischengelagert werden müssen.
Das Zwischenlager Ahaus in Nordrhein-Westfalen lagert seit Jahrzehnten radioaktive Materialien aus verschiedenen deutschen Einrichtungen.
Politische Dimension des Konflikts
Der Widerspruch der beiden Grünen-Abgeordneten hat eine politische Dimension. Die Partei steht der kommerziellen wie der forschungsbedingten Nutzung der Kernkraft ablehnend gegenüber. Köhler und Büchler vertreten diese Linie im bayerischen Landtag.
Der Gang durch das Verwaltungsverfahren ist ein legales Mittel politischer Einflussnahme. In diesem Fall hatte er jedoch einen persönlichen Preis. Die Kostenpflicht solcher Widersprüche ist kein Einzelfall im deutschen Verwaltungsrecht.
Das Base ist die zuständige Bundesbehörde für Fragen der nuklearen Entsorgungssicherheit. Es untersteht dem Bundesumweltministerium und prüft Genehmigungsanträge für Transporte und Lagerung radioaktiver Stoffe nach gesetzlichen Vorgaben.
Fazit
Der Fall zeigt zweierlei: Auch nach dem Atomausstieg bleibt die Entsorgung radioaktiver Abfälle aus Forschungsreaktoren eine praktische und politische Aufgabe. Verwaltungsrechtliche Widersprüche sind ein legitimes Instrument, aber kein risikofreies. Wer scheitert, zahlt. Für Köhler und Büchler ist dieser Grundsatz nun keine Theorie mehr.



