Mit VL vom Chef Vermögen aufbauen
Heutzutage gibt es viele einfache Wege, die eigenen Finanzen aufzubessern. Einer davon sind die vermögenswirksamen Leistungen, oder kurz VL. Diese Chance, ohne viel Aufwand nach und nach Vermögen aufzubauen, wird oft übersehen. Viele Arbeitnehmer wissen nämlich gar nicht, dass sie darauf Anspruch haben. Man geht ca. davon aus, dass jeder 3. bis 4. Arbeitnehmer sich mit der Materie erst gar nicht beschäftigt hat.
Hier könnten die Arbeitgeber unterstützend wirken. Wenn sie ihre Angestellte über vermögenswirksame Leistungen informieren und bei der Umsetzung helfen, stärkt das nicht nur die Stimmung und Motivation im Team, sondern gibt auch ein gutes Gefühl in Sachen finanzielle Sicherheit. Am Ende haben beide Seiten was davon. Praktisch eine Win-win-Situation, die auf lange Sicht hilft, finanziell besser dazustehen.
Arbeitgeber und VL-Verpflichtungen
Eine Frage, die sich viele Arbeitgeber stellen, ist, ob sie vermögenswirksame Leistungen zahlen müssen. Grundsätzlich sind vermögenswirksame Leistungen für Arbeitgeber freiwillig und nicht gesetzlich vorgeschrieben. Es gibt aber Ausnahmen, die eine Pflicht zur Zahlung von VL begründen können:
- Tarifverträge
In einigen Branchen verpflichten Tarifverträge die Arbeitgeber dazu, VL zu zahlen. Zum Beispiel verlangt der Tarifvertrag im Baugewerbe, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten VL anbieten, um die Branche attraktiver zu machen. Auch im Tarifvertrag der chemischen Industrie haben Mitarbeiter Anspruch auf eine bestimmte VL-Höhe, die vom Arbeitgeber gezahlt werden muss. - Arbeitsverträge
Ist im Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer festgelegt, dass VL gezahlt werden, ist dies bindend. Der Arbeitgeber muss diese Vereinbarung umsetzen. - Betriebsvereinbarungen
Eine Betriebsvereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber kann ebenfalls vermögenswirksame Leistungen für die Belegschaft vorsehen. Solche Regelungen gelten dann für alle Beschäftigten im Unternehmen und verpflichten den Arbeitgeber zur Zahlung. - Antrag des Arbeitnehmers
Der Antrag auf VL muss vom Arbeitnehmer selbst gestellt werden. Der Arbeitgeber kann jedoch seine Mitarbeiter aktiv auf diese Möglichkeit hinweisen, um das Engagement und die Bindung ans Unternehmen zu stärken.
Vermögenswirksame Leistungen als Unterstützung
Die vom Chef angebotenen vermögenswirksamen Leistungen sind eine spannende Sache, die für beide Seiten – Arbeitnehmer und Arbeitgeber – interessant ist. Wie viel der Chef zahlt, kann stark schwanken und ist oft im Tarifvertrag geregelt. Der Höchstsatz liegt bei 40 Euro im Monat, wohingegen der Mindestbetrag bei 6,65 Euro liegt. Die rechtlichen Grundlagen stehen im 5. Vermögensbildungsgesetz, das eine Förderung von bis zu 9 Prozent für Bausparverträge (maximal 470 Euro) und 20 Prozent für Aktienfondssparpläne (bis zu 400 Euro) pro Jahr vorsieht.
In der Vergangenheit konnten aber immer weniger Arbeitnehmer diese Förderung nutzen, weil die Einkommensgrenzen recht niedrig waren und viele durch steigende Löhne rausgefallen sind. Dank des Zukunftsfinanzierungsgesetzes wurde dies nun endlich in diesem Jahr angepasst. Die Einkommensgrenzen wurden erhöht und vereinheitlicht. Jetzt liegen sie bei 40.000 Euro für Einzelpersonen und 80.000 Euro für Verheiratete. Die Förderung und die maximale Einzahlung sind jedoch gleich geblieben.
Wenn es keine tarifliche Regelung gibt, hat der Chef die Freiheit, die Höhe der VL individuell festzulegen und persönliche Absprachen mit den Angestellten zu treffen. Dabei zählt oft auch, wie viele Stunden jemand arbeitet. Vollzeitbeschäftigte bekommen den vollen Betrag, während Teilzeitkräfte anteilig profitieren. Diese flexiblen Möglichkeiten sorgen dafür, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer die vermögenswirksamen Leistungen fair und passend gestalten können.
Ein kleines Dankeschön an den Chef für die VL ist übrigens eine schöne Geste. Damit zeigt man, dass man die finanzielle Unterstützung schätzt und sich über die Hilfe beim Vermögensaufbau freut. In der heutigen Zeit kann das eine echt wertvolle Unterstützung sein.
Beantragung von vermögenswirksamen Leistungen
Die Beantragung und Realisierung der vermögenswirksamen Leistungen ist eigentlich ziemlich unkompliziert und bietet für beide Seiten, Chef und Mitarbeiter, einige Vorteile. Wenn ein Mitarbeiter Interesse an VL hat, läuft der Prozess in ein paar einfachen Schritten ab:
- Information und Beratung
Zu Beginn steht die Beratung. Der Mitarbeiter entscheidet sich dann für einen VL-fähigen Sparvertrag. Dabei gibt es verschiedene Optionen wie Bausparvertrag, Banksparplan, Fonds oder Altersvorsorge. Welche Anlageform passt, hängt ganz von den persönlichen Sparzielen ab. - Arbeitgeberbescheinigung
Nach dem Abschluss des Sparvertrags geht es weiter. Der Mitarbeiter reicht eine Bescheinigung beim Arbeitgeber ein. - Buchhaltung informieren
Damit alles reibungslos läuft, muss die Buchhaltung Bescheid wissen. Sie sorgt dann dafür, dass die VL als extra Posten monatlich auf die Lohnabrechnung kommt. Eine gute Absprache stellt sicher, dass alles pünktlich und korrekt abläuft. - Laufzeit und Sperrfrist
Die vermögenswirksamen Leistungen laufen über sieben Jahre. Sechs Jahre lang wird angespart, das siebte Jahr bleibt das Geld unberührt. Wer früher kündigen will, kann das zwar theoretisch, aber es lohnt sich oft nicht – die Sperrfrist muss eingehalten werden, um die staatliche Förderung zu bekommen.
Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Auf den ersten Blick sehen vermögenswirksame Leistungen für Arbeitgeber vielleicht wie ein zusätzlicher Kostenfaktor aus. In Wirklichkeit haben sie aber viele Vorteile. Die Chefs können die monatlichen Sparbeiträge von der Steuer absetzen, was die zusätzlichen Kosten ordentlich senkt. Außerdem helfen diese freiwilligen Extras dabei, die Mitarbeiter ans Unternehmen zu binden. Sie zeigen, dass die Führungskräfte die Angestellten schätzen, was das Unternehmen attraktiver macht und dabei hilft, talentierte Fachkräfte zu gewinnen und langfristig im Team zu halten.
Für die Mitarbeiter sind vermögenswirksame Leistungen eine super Möglichkeit, ohne viel Aufwand fürs Alter vorzusorgen. Wenn man bestimmte Sparformen nutzt, kann man sogar von staatlichen Zuschüssen wie der Arbeitnehmersparzulage profitieren. Das hilft nicht nur, das eigene Geldpolster aufzubessern, sondern sorgt auch für mehr finanzielle Sicherheit in der Zukunft.
Interessanterweise wissen etwa ein Drittel der Leute gar nicht, dass es vermögenswirksame Leistungen gibt und dass sie eine super Möglichkeit zur Vermögensbildung sind. In Anbetracht dessen, wie wichtig eine stabile finanzielle Basis ist, sollten alle mal ihre Ansprüche checken und die passende Anlageform auswählen, um von den Zuschüssen der Chefs und den staatlichen Förderungen zu profitieren. Arbeitgeber sollten auch die Vorteile erkennen und VL als Teil ihrer Personalstrategie nutzen. Diese „geschenkten“ Beträge können über die Jahre hinweg echt viel zur Vermögensbildung der Mitarbeiter beitragen und deren finanzielle Ziele unterstützen. So entsteht eine Win-Win-Situation, die sowohl die individuellen als auch die unternehmerische Zukunft stärkt.