Politik

Müll-Prozess Weiden: Bayern bleibt auf 600.000 Euro sitzen

600 Tonnen Abfall, 600.000 Euro Kosten für den Steuerzahler: Am Landgericht Weiden ist ein Fall von Umweltkriminalität zu Ende gegangen, der Bayern teuer zu stehen kam. Ein 53-jähriger Geschäftsführer einer Oberpfälzer Entsorgungsfirma hat gestanden, Müll illegal nach Tschechien und Polen exportiert zu haben. Jetzt hat er eine Haftstrafe akzeptiert. Doch der Freistaat sieht den Großteil seines Schadens nie wieder.

Der Fall: Giftiger Müll quer über die Grenze

Der Angeklagte ließ Abfälle illegal ins Ausland transportieren, statt sie ordnungsgemäß zu entsorgen. Darunter befanden sich glas- und carbonfaserverstärkte Kunststoffe. Solche Materialien gelten als problematisch. Bei unsachgemäßer Handhabung können Fasern freigesetzt werden, die als krebserregend eingestuft sind.

Ein 57-jähriger Geschäftspartner aus Tschechien soll die Lieferungen auf tschechischer Seite organisiert haben. Auch er hat ein Geständnis abgelegt. Der Fall landete vor dem Landgericht Weiden, das für solche grenznahen Umweltdelikte zuständig ist.

Rückholung auf Kosten des Freistaats

Bayern musste handeln. Der Freistaat ließ die illegal entsorgten Abfälle aus Tschechien zurückholen und ordnungsgemäß entsorgen. Das hatte seinen Preis: rund 600.000 Euro aus der Staatskasse.

Geld, das der Freistaat vom Verursacher zurückfordern wollte. Doch die Einigung im Prozess zeigt, wie begrenzt die Möglichkeiten der Justiz dabei sind.

Einigung vor Gericht: Geständnis gegen milde Strafe

Das Gericht hat sich mit dem Angeklagten auf eine Vereinbarung geeinigt. Grundlage dafür war das Geständnis des 53-Jährigen. Außerdem zahlt er 100.000 Euro an den Freistaat Bayern. Im Gegenzug akzeptiert er eine Haftstrafe.

Das bedeutet: Bayern erhält 100.000 Euro zurück. Der entstandene Schaden beläuft sich auf rund 600.000 Euro. Der Freistaat bleibt damit auf einem Fehlbetrag von etwa 500.000 Euro sitzen.

Warum reicht die Zahlung nicht aus?

Solche Deals sind in der deutschen Strafprozessordnung ausdrücklich vorgesehen. Sie sparen Zeit und Ressourcen. Ein Geständnis gilt als wertvoller Beitrag zur Strafverfolgung. Das Gericht honoriert das mit einer reduzierten Strafe und einer niedrigeren Schadenserstattung.

Für den Steuerzahler bleibt dennoch ein bitterer Nachgeschmack. Der Verursacher eines Schadens von 600.000 Euro zahlt weniger als ein Fünftel davon zurück.

Umweltkriminalität mit System

Der Fall aus der Oberpfalz ist kein Einzelfall. Illegale Abfallexporte in osteuropäische Länder sind ein bekanntes Phänomen. Für Entsorgungsunternehmen ist es verlockend: Im Ausland kostet die Entsorgung weniger. Die Kontrollen sind teils lückenhafter als in Deutschland.

Das Basler Übereinkommen regelt den grenzüberschreitenden Transport gefährlicher Abfälle auf internationaler Ebene. Auch innerhalb der EU gelten strenge Vorschriften für Abfallexporte. Wer dagegen verstößt, begeht eine Straftat.

Bayern hat in den vergangenen Jahren die Kontrollen im Bereich Abfallverbringung verstärkt. Der Weidener Fall zeigt aber, dass die Aufdeckung solcher Verstöße oft zu spät kommt. Dann nämlich, wenn der Müll bereits über die Grenze gefahren ist.

Fazit: Teures Versagen mit bleibendem Schaden

Der Prozess am Landgericht Weiden ist abgeschlossen. Der Angeklagte hat gestanden und wird bestraft. Doch für Bayern bleibt ein Schaden von rund einer halben Million Euro. 100.000 Euro Wiedergutmachung sind gemessen am Gesamtschaden wenig.

Der Fall macht deutlich, wo die Grenzen strafrechtlicher Aufarbeitung von Umweltkriminalität liegen. Die eigentliche Rechnung zahlen am Ende die Steuerzahler.

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