Agrar

Newcastle-Krankheit: 35.000 Hähnchen in Bayern werden gekeult

Bayern verzeichnet einen weiteren Ausbruch der Newcastle-Krankheit. 35.000 Hähnchen stehen vor der Keulung. Die Behörden haben Schutz- und Überwachungszonen rund um den betroffenen Betrieb eingerichtet.

Eine der gefährlichsten Geflügelkrankheiten

Die Newcastle-Krankheit, auch Atypische Geflügelpest genannt, gehört zu den meldepflichtigen Tierseuchen. Das Virus befällt nahezu alle Vogelarten. Bei Hühnern und Puten verläuft die Erkrankung oft tödlich.

Die Krankheit breitet sich extrem schnell aus. Bereits wenige Stunden nach dem Erstkontakt können sich gesunde Tiere infizieren. Atemwegsprobleme, Durchfall und neurologische Ausfälle sind typische Symptome.

Für Menschen ist das Virus nach aktuellem Wissensstand kaum gefährlich. Dennoch gilt die Seuche als wirtschaftlich verheerende Tierkrankheit. Betroffene Betriebe erleiden massive finanzielle Schäden.

Keulung als einziges Mittel zur Seuchenbekämpfung

Sobald ein Ausbruch amtlich bestätigt ist, greift die Tierseuchenverordnung. Die Behörden ordnen die Tötung aller Tiere im betroffenen Bestand an. Eine Behandlung der erkrankten Tiere ist nicht möglich.

Rund um den Ausbruchsbetrieb richten die Veterinärämter Sperrzonen ein. In diesen Zonen gilt ein striktes Verbringungsverbot für Geflügel und Geflügelprodukte. Alle Betriebe innerhalb der Zone werden kontrolliert.

Parallel laufen Ermittlungen zur Eintragsquelle. Häufige Übertragungswege sind der Kontakt zu Wildvögeln, infizierte Fahrzeuge oder kontaminiertes Schuhwerk. Biosicherheitsmaßnahmen spielen deshalb eine zentrale Rolle.

Bayerns Geflügelwirtschaft unter Druck

Bayern gehört zu den bedeutendsten Geflügelregionen Deutschlands. Hunderttausende Tiere werden im Freistaat gehalten. Wiederholte Seuchenausbrüche belasten die Branche erheblich.

Nicht nur die direkten Verluste treffen die Betriebe hart. Auch Handelsrestriktionen und Lieferausfälle folgen auf jeden bestätigten Ausbruch. Exportmärkte reagieren empfindlich auf Seuchenmeldungen aus einer Region.

Für betroffene Landwirte gibt es staatliche Entschädigungsregelungen. Diese decken jedoch nicht alle wirtschaftlichen Folgeschäden ab. Viele Betriebe kämpfen nach einem Ausbruch monatelang mit den Nachwirkungen.

Behörden appellieren an Betriebshygiene

Die Veterinärämter fordern Geflügelhalter auf, ihre Biosicherheitsstandards zu überprüfen. Betriebsfremde Personen sollten keinen Zugang zu Stallungen erhalten. Fahrzeuge und Gerätschaften müssen konsequent desinfiziert werden.

Wildvogelkontakt ist besonders zu vermeiden. Zäune, Netze und geschlossene Haltungssysteme können das Risiko deutlich senken. Verdächtige Krankheitszeichen müssen sofort dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden.

Impfungen sind in Deutschland unter bestimmten Bedingungen zugelassen. Sie schützen die Tiere vor klinischen Symptomen, verhindern aber nicht zwingend die Virusverbreitung. Die Impfpflicht gilt nicht flächendeckend.

Fazit

Der erneute Ausbruch der Newcastle-Krankheit in Bayern zeigt, wie verwundbar die Geflügelwirtschaft gegenüber Tierseuchen ist. 35.000 Tiere werden gekeult, der wirtschaftliche Schaden ist erheblich. Konsequente Biosicherheit bleibt das wirksamste Instrument, um weitere Ausbrüche zu verhindern.

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