Politik

ÖDP will Bayerns Ministerpräsident auf zehn Jahre begrenzen

Die Ökologisch-Demokratische Partei will die Verfassung des Freistaats Bayern ändern. Per Volksbegehren soll die Amtszeit des Ministerpräsidenten künftig auf zwei Legislaturperioden begrenzt werden. Das entspricht einer maximalen Regierungszeit von zehn Jahren.

Ein gescheiterter Anlauf kehrt zurück

Der Vorstoß ist nicht neu. Bereits 2018 versuchte die CSU, eine solche Begrenzung per Landtagsbeschluss durchzusetzen. Das Vorhaben scheiterte. Jetzt wählt die ÖDP den direkten Weg über die Bürger. In Bayern können Volksbegehren die Landesverfassung ändern. Dafür sind mehrere Stufen nötig. Zunächst müssen mindestens 25.000 Bürgerinnen und Bürger den Antrag auf ein Volksbegehren unterzeichnen.

Die ÖDP begründet ihren Schritt demokratiepolitisch. Macht müsse zeitlich begrenzt sein. Zwei Amtszeiten seien ausreichend, heißt es aus der Partei. Danach sollten andere die Verantwortung übernehmen.

Kein Bundesland kennt eine solche Regel

Das Vorhaben ist verfassungspolitisches Neuland. In keinem der 16 deutschen Bundesländer gibt es bisher eine Amtszeitbegrenzung für Ministerpräsidenten. Auch für den Bundeskanzler existiert keine vergleichbare Regelung. Die ÖDP sieht darin kein Gegenargument. Gerade deshalb sei ein demokratischer Impuls nötig.

Die Partei kritisiert die Machtverteilung im Freistaat grundsätzlich. Nach ihrer Ansicht gibt es keine wirkliche Gewaltenteilung zwischen bayerischer Staatsregierung und Landtag. Die ÖDP fordert deshalb auch die Direktwahl des Ministerpräsidenten durch die Bevölkerung.

CSU sieht politisches Kalkül

CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek bewertet das Volksbegehren skeptisch. Er sieht die Initiative primär als Angriff auf Amtsinhaber Markus Söder. Söder ist seit 2018 Ministerpräsident. Bei einer Begrenzung auf zwei Perioden wäre spätestens 2028 Schluss. Eine dritte Amtszeit wäre ausgeschlossen.

Holetschek betont, man nehme Volksbegehren grundsätzlich ernst. Die politische Stoßrichtung des Anliegens sei aber offensichtlich, so der CSU-Fraktionsvorsitzende.

Volksbegehren als politisches Werkzeug der ÖDP

Die ÖDP hat in Bayern Erfahrung mit direktdemokratischen Instrumenten. 2003 startete die Partei ein Volksbegehren gegen das Klonen von Menschen. Damals reichten die Unterschriften nicht aus. Das Begehren scheiterte an der Hürde.

Beim Volksbegehren zum Nichtraucherschutz war die ÖDP maßgeblich beteiligt und hatte Erfolg. Volksbegehren können in Bayern Wirkung entfalten, wenn die Mobilisierung gelingt.

Hohe Hürden auf dem Weg zur Verfassungsänderung

Bis zu einer tatsächlichen Verfassungsänderung ist es ein weiter Weg. Nach der ersten Unterschriftensammlung folgt ein förmliches Volksbegehren. Für eine Verfassungsänderung braucht es anschließend einen Volksentscheid. Die Mehrheitsanforderungen sind dabei besonders hoch. Das unterscheidet Verfassungsänderungen von einfachen Landesgesetzen.

Die ÖDP muss also breite Unterstützung in der Bevölkerung gewinnen. Bei einem abstrakt-politischen Thema ist das schwieriger als bei konkreten Alltagsfragen.

Offener Ausgang

Die ÖDP bringt eine alte Debatte erneut auf. Ob das Volksbegehren die nötigen Unterschriften und am Ende eine Mehrheit findet, ist offen. Diesmal entscheidet nicht der Landtag, sondern die Bürgerinnen und Bürger Bayerns.

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"