Politik

Pfändungsfreigrenze: Bayerische Verbände wehren sich

Hinweis: Das Beitragsbild wurde mit künstlicher Intelligenz erzeugt.

Ein Rechtsbegriff aus dem Schuldenrecht sorgt für Streit: Die Regelung, wonach Pfändungen nur greifen dürfen, wenn ein „spürbarer Teil des Einkommens“ betroffen ist, soll abgeschafft werden. Bayerische Verbände lehnen das ab. Sie sehen den Schutz einkommensschwacher Menschen in Gefahr.

Was steckt hinter dem Begriff?

Der „spürbare Teil des Einkommens“ ist ein Schutzkriterium im deutschen Pfändungsrecht. Er soll verhindern, dass Gläubiger auf Einkommen zugreifen können, das Schuldner zum Leben dringend brauchen. Die Grenze liegt bei 1.080 Euro. Dieser Betrag wurde zuletzt 1990 festgelegt und seitdem nie angepasst. Inflations- und Lohnentwicklungen der vergangenen 36 Jahre blieben damit vollständig unberücksichtigt.

Warum soll die Regelung fallen?

Befürworter einer Abschaffung argumentieren, der Begriff sei rechtlich unscharf und schaffe Unsicherheit bei Gerichten und Gläubigern. Kritiker sehen den Freibetrag dagegen als unverzichtbaren Schutz für Menschen mit niedrigen Einkommen.

Vollzeitjobs schützen nicht vor Schulden

Das Problem trifft längst nicht nur Arbeitslose. Wer mehrere Ratenkredite gleichzeitig bedient, zahlt schnell 400 bis 800 Euro pro Monat an Raten. Kredite für Möbel, Elektrogeräte oder Autos sind einfach zu bekommen. Viele Vollzeitbeschäftigte geraten so in finanzielle Bedrängnis. Fällt der Freibetrag, wären sie noch schutzloser als bisher.

Bayerische Verbände: klare Ablehnung

Verbände in Bayern sprechen sich gegen die geplante Abschaffung aus. Sie fordern stattdessen eine Anpassung des Freibetrags an die aktuellen Lebenshaltungskosten. Der Betrag von 1.080 Euro sei nicht mehr zeitgemäß. Kaufkraft und Preise haben sich seit 1990 grundlegend verändert. Ein unveränderter Freibetrag schütze heute faktisch weniger als damals.

Kein Inflationsausgleich seit drei Jahrzehnten

Die Kritik der Verbände ist konkret: Der Freibetrag von 1.080 Euro aus dem Jahr 1990 hat durch Inflation und Lohnentwicklung massiv an realer Wirkung verloren. Nach Ansicht der Verbände wäre eine Anhebung längst überfällig gewesen. Die Abschaffung ohne Ersatz verschlechtere die Lage der Betroffenen zusätzlich.

Politischer Handlungsbedarf

Der Streit zeigt ein strukturelles Problem im deutschen Schuldenrecht. Schutzgrenzen, die jahrzehntelang nicht angepasst werden, verlieren ihre Wirkung. Das trifft besonders Menschen mit mittleren und niedrigen Einkommen. Die Politik muss nun entscheiden: Abschaffung, Reform oder Anpassung des Betrags.

Fazit

Der geplante Wegfall des „spürbaren Teils des Einkommens“ hat direkte Folgen für verschuldete Menschen. Bayerische Verbände reagieren mit deutlichem Widerstand. Ob die Politik dem folgt, ist offen. Ein Freibetrag aus dem Jahr 1990 ist kein angemessener Schutzstandard für das Jahr 2026.

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