Handel

Rattenbefall im Norma-Lager Regenstauf: Ware soll verkauft worden sein

Hinweis: Das Beitragsbild wurde mit künstlicher Intelligenz erzeugt.

Im Zentrallager des Nürnberger Discounters Norma in Regenstauf gibt es offenbar einen schwerwiegenden Rattenbefall. Nach Recherchen des Bayerischen Rundfunks soll Ware, die mit Rattenkot und Rattenurin kontaminiert war, in den freien Verkauf gelangt sein. Norma weist diese Vorwürfe zurück.

Behörden sollen Mängel bereits früher festgestellt haben

Rund ein Jahr vor der aktuellen Berichterstattung sollen Lebensmittelkontrolleure bei einer Inspektion des Lagers in Regenstauf erhebliche Hygienemängel dokumentiert haben. Das Lager beliefert Norma-Filialen in weiten Teilen Bayerns. Der Discounter hat seine Zentrale in Nürnberg.

Norma bestreitet, dass kontaminierte Ware jemals verkauft wurde, und bezeichnet die Darstellung des Berichts als unzutreffend. Eine unabhängige Bestätigung dieser Aussage liegt bislang nicht vor.

Vergleichbare Vorfälle in Bayern

Wiederholte Hygieneskandale bei Großbetrieben

Bayern erlebte in der Vergangenheit mehrere vergleichbare Vorfälle. Die Großbäckerei Müller-Brot musste nach massiven Hygienemängeln schließen. Kontrolleure fanden damals Schimmel an Maschinen, Insekten und tote Mäuse im Betrieb.

Die Münchner Metzgereikette Vinzenzmurr stand ebenfalls im Fokus der Behörden. Lebensmittelkontrolleure fanden Rattenkot unter der Wursttheke und grüne Leber in den Kühlräumen. Die Befunde wurden erst nach längerem Druck öffentlich gemacht.

Behörden stehen in der Kritik

Kritiker bemängeln in solchen Fällen regelmäßig das Tempo der Behörden. Ähnliche Vorwürfe gab es bei der Rewe-Metzgerei Wilhelm Brandenburg in Frankfurt, wo über Jahre eklatante Hygienemängel bestanden haben sollen. Die zuständigen Stellen reagierten nach Recherchen von Journalisten nur schleppend.

Das wirft grundsätzliche Fragen auf: Wie schnell greifen Behörden ein, wenn Kontrollen Mängel aufdecken? Und welche Konsequenzen folgen für betroffene Betriebe?

Verbraucherschutz und rechtliche Lage

Lebensmittelbetriebe unterliegen in Deutschland strengen Hygienevorschriften. Verstöße können zu Betriebsschließungen, Bußgeldern und strafrechtlichen Konsequenzen führen. Kontaminierte Ware in den Verkehr zu bringen, verstößt schwerwiegend gegen das Lebensmittelrecht.

Für Kontrollen sind die kommunalen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter zuständig. Im Fall Regenstauf ist das der Landkreis Regensburg. Ob und welche Maßnahmen die Behörde nach den Kontrollen eingeleitet hat, war zunächst nicht öffentlich bekannt.

Aufklärung steht aus

Ob kontaminierte Ware tatsächlich verkauft wurde, ist bislang nicht abschließend geklärt. Behörden und Unternehmen müssen den Vorgang aufklären. Nach deutschem Lebensmittelrecht haben Verbraucher Anspruch auf entsprechende Informationen.

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"