Politik

Söder plant Gesetz: Private Sicherheit soll Drohnen abwehren

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Bayern prescht in der Debatte um den Schutz kritischer Infrastruktur vor. Ministerpräsident Markus Söder kündigte ein neues Landesgesetz an, das privaten Unternehmen erstmals erlauben soll, Drohnen auf ihrem Firmengelände eigenständig abzuwehren.

Werkssicherheit soll künftig eingreifen dürfen

Bisher ist die Drohnenabwehr ausschließlich Aufgabe der Polizei. Unter bestimmten Voraussetzungen darf die Bundeswehr Amtshilfe leisten. Private Sicherheitsdienste haben bislang keine rechtliche Grundlage, um gegen unerlaubte Drohnen vorzugehen.

Das plant Söder zu ändern. Das neue Gesetz soll Betreibern kritischer Infrastruktur erlauben, mit eigenen Mitteln auf Drohnenangriffe zu reagieren. Konkret sollen private Werkssicherheitswachten eingreifen können. Söder sagte dem BR, Bayern werde damit bundesweit eine Vorreiterrolle einnehmen.

Was genau unter Abwehrmaßnahmen fällt, ist noch nicht abschließend geregelt. Im Fokus steht der Schutz von Anlagen, die für die Versorgung und Sicherheit der Bevölkerung wichtig sind.

Hintergrund: Sabotageakte befeuern die Debatte

Der Vorstoß kommt nicht ohne Anlass. Eine Reihe von Sabotageakten gegen Unternehmen und wichtige Einrichtungen hat die Sicherheitslage verschärft. Drohnen wurden dabei als Mittel der Bedrohung oder Aufklärung eingesetzt.

Auch auf Bundesebene läuft die Diskussion. Das Bundesinnenministerium bestätigte, dass innerhalb der Bundesregierung und in Abstimmung mit den Ländern neue Befugnisse für die Drohnenabwehr geprüft werden. Was Firmen oder spezialisierte Sicherheitsunternehmen künftig dürfen sollen, ist demnach noch nicht festgelegt.

Bayern geht mit seinem Landesgesetz einen eigenen Weg, ohne die Bundesregelungen abzuwarten. Das ist rechtlich möglich, soweit Landesrecht greift und keine bundesrechtlichen Vorgaben entgegenstehen.

Polizei bekommt ebenfalls mehr Befugnisse

Das geplante Gesetz stärkt auch die Polizei. So soll der Abschuss fremder Drohnen etwa an Flughäfen als letztes Mittel ermöglicht werden. Bereits beschlossen wurde der Einsatz bewaffneter Polizeidrohnen.

Die Finanzierung bleibt ein offener Punkt. Die Kosten für Drohnenabwehrsysteme sind erheblich. Wie und in welchem Umfang der Freistaat die Ausstattung finanziert, soll in den kommenden Haushaltsberatungen geklärt werden.

Kritische Infrastruktur im Fokus

Zur kritischen Infrastruktur zählen Energie-, Wasser- und Verkehrsanlagen, aber auch Rechenzentren und Kommunikationsnetze. Ein Angriff auf sie kann weitreichende Folgen für die Versorgung der Bevölkerung haben.

Genau dort setzt Söders Vorstoß an. Private Betreiber solcher Anlagen sollen nicht mehr allein auf das Eintreffen der Polizei warten müssen, sondern selbst handeln können, wenn eine Drohne über ihr Gelände fliegt und eine Gefahr darstellt.

Neues Recht für neue Bedrohungen

Was lange als exotisches Szenario galt, ist inzwischen ein reales Risiko für Unternehmen und Infrastrukturbetreiber. Bayern reagiert darauf mit einem Landesgesetz, das Privatfirmen erstmals eigene Abwehrrechte geben soll. Ob andere Bundesländer folgen oder eine bundeseinheitliche Regelung entsteht, ist offen.

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