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Stellenabbau treibt Bayern: Dreimal mehr in Transfergesellschaften

Bayern erlebt einen markanten Anstieg beim Einsatz von Transfergesellschaften. Die Zahl der Menschen in Transferkurzarbeit stieg von 680 im September 2023 auf 2156 im September 2025. Das entspricht einer Verdreifachung innerhalb von zwei Jahren. Zuletzt waren ähnliche Werte während der Corona-Pandemie zu verzeichnen.

Was Transfergesellschaften leisten

Transfergesellschaften haben einen einzigen Zweck: Sie fangen Beschäftigte auf, die von Entlassung bedroht sind. Wer seinen Job verliert, wechselt in diese Auffangstruktur. Dort bleibt er bis zu zwölf Monate beschäftigt. In dieser Zeit erhält er in der Regel etwa 80 Prozent seines bisherigen Nettogehalts. Grundlage ist das sogenannte Transfer-Kurzarbeitergeld der Bundesagentur für Arbeit.

Ziel ist die berufliche Neuorientierung. Die Mitarbeitenden sollen in dieser Zeit Qualifikationen aufbauen und sich auf dem Arbeitsmarkt neu positionieren. Unternehmen nutzen das Modell, um Stellenabbau sozialverträglicher zu gestalten und betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden.

Externe und interne Modelle

Es gibt zwei Varianten: externe und interne Transfergesellschaften. Externe Anbieter sind eigenständige Unternehmen, die Beschäftigte von mehreren Firmen aufnehmen. Interne Gesellschaften entstehen direkt im restrukturierenden Betrieb, bleiben aber organisatorisch eigenständig. In Deutschland sind etwa 40 Anbieter aktiv. Ihre wirtschaftliche Lage ist sehr unterschiedlich.

Strukturwandel als Haupttreiber

Der Aufschwung der Transfergesellschaften kommt nicht von ungefähr. Die bayerische Industrie steht unter erheblichem Druck. Traditionelle Branchen wie der Maschinenbau und die Automobilindustrie bauen Stellen ab. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hatte das Problem bereits im Januar 2026 offen benannt: Bayern verliere Wettbewerbsfähigkeit in den traditionellen Branchen.

Viele Beschäftigte sind verunsichert. Die Sorge, nach einer Entlassung nicht sofort einen neuen Arbeitsplatz zu finden, ist weit verbreitet. Transfergesellschaften geben ihnen Zeit und Unterstützung. Das macht das Instrument attraktiver als eine direkte Kündigung mit Abfindung.

Förderung durch Bund und Freistaat

Transfergesellschaften werden öffentlich gefördert. Das Transfer-Kurzarbeitergeld kommt von der Bundesagentur für Arbeit. Zusätzlich können Transferagenturen vorgeschaltet werden. Diese bereiten die Überleitung vor, bevor die eigentliche Transfergesellschaft übernimmt. Auch der Freistaat Bayern beteiligt sich an der Finanzierung von Qualifizierungsmaßnahmen.

Die LfA Förderbank Bayern ist ebenfalls aktiv. Sie begleitet Unternehmen in Restrukturierungsprozessen und stellt Mittel bereit, um den Übergang für Beschäftigte abzufedern.

Sprungbrett oder Warteschleife?

Kritiker stellen die Frage, ob Transfergesellschaften wirklich helfen oder nur Probleme verdecken. Der Vorwurf lautet: Sie verzögern die Anpassung an den Arbeitsmarkt. Befürworter sehen das anders. Sie betonen, dass strukturiertes Coaching und gezielte Qualifizierung die Vermittlungschancen deutlich verbessern.

Die Realität liegt oft dazwischen. Wer aktiv an Qualifikationen arbeitet, findet schneller einen neuen Job. Wer die Zeit passiv überbrückt, landet häufiger in der Arbeitslosigkeit. Der Erfolg hängt stark von der Qualität des Anbieters ab.

Fazit

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. Bayern setzt verstärkt auf Transfergesellschaften, um den Folgen des Strukturwandels zu begegnen. Das Instrument ist bewährt und staatlich gefördert. Ob es auch effektiv ist, hängt von der konkreten Umsetzung ab. Klar ist: Der Bedarf an sozialverträglichen Lösungen beim Stellenabbau wird in Bayern vorerst nicht sinken.

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