Verfassungsschutz soll KI und Gesichtserkennung nutzen dürfen
Hinweis: Das Beitragsbild wurde mit künstlicher Intelligenz erzeugt.
Die Landtags-CSU macht Druck beim Thema Sicherheitstechnik. Die Fraktion fordert, dass Verfassungsschutzbehörden künftig Künstliche Intelligenz zur Datenauswertung einsetzen dürfen. Das gilt für den Bayerischen Verfassungsschutz ebenso wie für das Bundesamt. Der Vorstoß kam im Rahmen einer Fraktionsklausur.
Was die CSU konkret verlangt
Im Kern geht es um zwei neue Befugnisse. Verfassungsschutzbehörden sollen KI-gestützte Auswertungsinstrumente nutzen dürfen, außerdem fordert die CSU den biometrischen Abgleich öffentlicher Bilddaten. Beides soll möglich sein, wo es zur Aufklärung schwerwiegender Bedrohungen erforderlich ist. Das geht aus einem CSU-Papier hervor.
Die Forderung richtet sich an Bund und Freistaat gleichermaßen. Bayern soll beim Bundesgesetzgeber auf entsprechende Regelungen drängen. Gleichzeitig will die CSU den rechtlichen Rahmen für den Landesverfassungsschutz anpassen.
Hintergrund: Extremisten nutzen KI zur Manipulation
Die CSU begründet ihre Forderung mit einer veränderten Bedrohungslage. Extremistische Gruppen und andere Akteure setzen KI ein, um Desinformation zu verbreiten: Fakten werden manipuliert, Inhalte automatisiert produziert. Der Verfassungsschutz müsse diesen Entwicklungen wirksam entgegenwirken können, heißt es im CSU-Papier.
Die Argumentation: Wer modernen Bedrohungen begegnen will, braucht moderne Mittel. Mit veralteten Analysemethoden ließen sich große Datenmengen nicht mehr effektiv auswerten.
Biometrischer Abgleich: ein heikles Instrument
Besonders der biometrische Abgleich öffentlicher Bilddaten ist politisch sensibel. Datenschützer und Bürgerrechtler lehnen solche Verfahren grundsätzlich ab. Sie sehen darin einen Eingriff in die Grundrechte unbescholtener Bürgerinnen und Bürger.
Die CSU betont dagegen die enge Zweckbindung. Der Einsatz soll ausdrücklich auf schwerwiegende Bedrohungslagen begrenzt sein. Eine anlasslose Massenüberwachung sei nicht geplant.
Eisenreich und Herrmann als Befürworter
Rückendeckung kommt aus der Staatsregierung. Justizminister Georg Eisenreich sprach sich für erweiterte Befugnisse aus. Auch Innenminister Joachim Herrmann hatte sich bereits für mehr Handlungsspielraum des Bayerischen Verfassungsschutzes ausgesprochen und dabei auf die technische Aufrüstung extremistischer Netzwerke verwiesen.
Für die CSU ist das Thema Teil einer breiteren Sicherheitsstrategie. Die Partei positioniert sich damit als Befürworterin eines technisch gut ausgestatteten Staatsschutzes.
Rechtlicher Rahmen muss angepasst werden
Aktuell fehlt die gesetzliche Grundlage für viele der geforderten Maßnahmen. Verfassungsschutzbehörden dürfen KI-Werkzeuge nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis einsetzen. Biometrischer Bildabgleich ist im Verfassungsschutzrecht bisher nicht vorgesehen.
Auf Bundesebene braucht es Änderungen im Bundesverfassungsschutzgesetz. In Bayern müsste das Bayerische Verfassungsschutzgesetz novelliert werden. Beides erfordert politische Mehrheiten, die derzeit nicht gesichert sind.
Datenschutz als offene Frage
Der Bayerische Landesbeauftragte für Datenschutz wird bei solchen Gesetzesvorhaben regelmäßig eingebunden. Wie er die CSU-Pläne bewertet, ist bisher nicht bekannt. Grundsätzlich gilt: Je tiefer Behörden in persönliche Daten eingreifen dürfen, desto strenger sind die verfassungsrechtlichen Anforderungen.
Gerichte haben in der Vergangenheit Sicherheitsgesetze wiederholt kassiert, weil sie Grundrechte unverhältnismäßig einschränkten. Die CSU muss ihre Vorschläge daher rechtssicher formulieren.
Fazit
Die CSU-Fraktion fordert, dass Sicherheitsbehörden technisch auf dem aktuellen Stand arbeiten können. Der Vorstoß für KI-Befugnisse und biometrischen Bildabgleich ist politisch umstritten. Ob Bund und Freistaat die nötigen Gesetzesänderungen umsetzen, hängt von parlamentarischen Mehrheiten und rechtlicher Belastbarkeit ab.

