VGH kippt Bayerns Abschussregeln für Fischotter erneut
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die Abschussregelungen des Freistaats für Fischotter erneut außer Kraft gesetzt. Bayern scheitert damit zum wiederholten Mal vor Gericht mit seinem Versuch, den Bestand des streng geschützten Raubtieres zu regulieren.
Gericht stoppt staatliche Verordnung
Der VGH erklärte die bayerische Regelung für rechtswidrig. Das Gericht sieht die Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung vom europäischen Schutzrecht nicht als erfüllt an. Der Fischotter steht unter strengem EU-Schutz. Abschüsse sind nur unter sehr engen Bedingungen erlaubt.
Für Bayern ist das Urteil keine Premiere. Bereits in der Vergangenheit scheiterten ähnliche Verordnungen vor Gericht. Der Freistaat hatte dennoch neue Regelungen erarbeitet, um den Abschuss einzelner Tiere zu ermöglichen.
Konflikt zwischen Naturschutz und Teichwirtschaft
Der Fischotter ist in Bayern seit Jahrzehnten ein Streitthema. Auf der einen Seite steht der Naturschutz: Die Art war in Bayern fast ausgestorben und hat sich mühsam erholt. Auf der anderen Seite stehen Teichwirte und Berufsfischer. Sie beklagen massive Schäden durch den Otter.
Besonders betroffen sind Regionen wie die Oberpfalz, Niederbayern und Oberfranken. Dort ist die traditionelle Karpfenteichwirtschaft ein bedeutender Wirtschaftszweig. Fischereiverbände sprechen von erheblichen Verlusten durch Otterfraß.
Bayern als Hochburg der Teichwirtschaft
Bayern ist das teichwirtschaftlich bedeutendste Bundesland in Deutschland. Rund 50.000 Hektar Teichfläche werden bewirtschaftet. Karpfen aus Bayern gelten als Qualitätsprodukt. Die Branche kämpft seit Jahren um ihre Wettbewerbsfähigkeit.
Der Fischotter macht den Betrieben das Leben schwer. Schutznetze und andere Präventionsmaßnahmen sind aufwendig und teuer. Staatliche Entschädigungen gleichen die Verluste nach Ansicht vieler Betroffener nicht vollständig aus.
Rechtlicher Rahmen lässt wenig Spielraum
Der Fischotter ist durch die europäische Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) streng geschützt. Ausnahmen vom Tötungsverbot sind nur zulässig, wenn es keine zumutbaren Alternativen gibt. Außerdem darf der Erhaltungszustand der Art nicht verschlechtert werden.
Genau an diesen Kriterien scheitert Bayern vor Gericht. Der VGH sieht den Nachweis nicht als erbracht an. Solange der rechtliche Rahmen auf EU-Ebene bleibt, hat Bayern kaum Handlungsspielraum.
Reaktionen aus der Branche
Fischereiverbände und Teichwirte reagierten mit Unverständnis auf das Urteil. Sie fordern eine praxistaugliche Lösung auf europäischer Ebene. Ohne Regulierungsmöglichkeit sei die Teichwirtschaft in manchen Regionen langfristig gefährdet.
Naturschutzorganisationen begrüßten die Entscheidung des VGH. Der Fischotter sei ein wichtiger Teil des Ökosystems. Sein Schutz müsse Vorrang haben.
Wie geht es weiter?
Die bayerische Staatsregierung muss nun entscheiden, wie sie auf das Urteil reagiert. Neue Verordnungen mit angepasster Begründung sind denkbar. Auch eine Initiative auf Bundesebene oder bei der EU-Kommission ist möglich.
Der Konflikt dürfte vorerst ungelöst bleiben. Teichwirte und Fischer in Bayern müssen weiter mit dem Fischotter leben. Eine gerichtsfeste Lösung zeichnet sich derzeit nicht ab.