Wie viel Pause bei 8 Stunden Arbeit? Erfahre die Regeln
Wusstest du, dass gesetzlich mindestens 30 Minuten Pause vorgeschrieben sind, wenn deine tägliche Arbeitszeit mehr als sechs Stunden beträgt? Diese Vorgabe schützt deine Konzentration und Gesundheit und ist keine Empfehlung.
Nach § 4 ArbZG gilt: Bei mehr als sechs bis neun stunden musst du mindestens 30 Minuten pausen machen. Bei über neun stunden sind es 45 Minuten. Die Unterbrechung muss vor Ende der sechsten Stunde liegen und kann in Abschnitten von jeweils mindestens 15 Minuten genommen werden.
Kurze Unterbrechungen unter 15 Minuten zählen als Arbeitszeit. § 5 ArbZG schreibt zudem 11 Stunden Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen vor. Das Bundesarbeitsgericht (12.09.2022, 1 ABR 22/21) verlangt zudem eine transparente Arbeitszeiterfassung.
In diesem Artikel erfährst du klar, welche rechte du als arbeitnehmer hast, wie du pausen richtig planst und wie du deine arbeitszeit im arbeitstag dokumentierst, damit du rechtssicher und gesund durchkommst.
Schnellstart: Deine Pause bei einem 8‑Stunden‑Arbeitstag auf einen Blick
Schnellcheck: So planst du die vorgeschriebene Unterbrechung an einem typischen Arbeitstag. Die Regeln sind klar und lassen sich leicht im Tagesablauf umsetzen.
Die 30‑Minuten‑Pflicht und die 6‑Stunden‑Grenze
Wenn deine Schicht mehr als sechs bis neun Stunden dauert, musst du 30 Minuten pause einlegen. Die gesamte Zeit muss spätestens vor Ablauf der sechsten Stunde begonnen sein.
So teilst du sinnvoll in 2 × 15 Minuten
Du kannst die 30 Minuten in zwei Blöcke aufteilen. Jeder Block muss jeweils mindestens 15 Minuten dauern, um rechtlich zu zählen.
- Merke dir: Bei einem Acht‑Stunden‑Tag sind 30 Minuten Pflicht und sollten vor Ende der sechsten Stunde liegen.
- Plane fixe Kalender‑Slots, damit dein unternehmen keine Lücken in der Dokumentation hat.
- Stelle einen Reminder nach vier Stunden, damit du die Frist nicht verpasst.
| Start | Letzter Zeitpunkt | Aufteilung | Beispiel |
|---|---|---|---|
| 08:00 | 14:00 | 2 × 15 Minuten (jeweils mindestens) | 12:00–12:15 und 13:45–14:00 |
| 09:00 | 15:00 | 1 × 30 Minuten | 13:00–13:30 |
| 06:00 | 12:00 | 2 × 15 Minuten | 10:00–10:15 und 11:30–11:45 |
Grundlage nach ArbZG: Was zählt als Ruhepause und wann musst du sie nehmen?
Das arbeitszeitgesetz legt klar fest, wann du eine echte ruhepause bekommst.
§ 4 ArbZG: Mindestdauer und Aufteilung
Bei mehr als sechs bis neun stunden arbeitszeit sind mindestens 30 Minuten vorgeschrieben. Arbeitest du länger als neun, erhöht sich das auf 45 Minuten.
Die pauzen kannst du aufteilen, aber nur in Blöcken von mindestens 15 Minuten. Du darfst nicht länger als sechs Stunden am Stück ohne Unterbrechung arbeiten.
§ 5 ArbZG: Ruhezeit zwischen zwei Tagen
Zwischen zwei Schichten musst du eine Ruhezeit von 11 Stunden einhalten. Diese ruhezeit soll deine Erholung sichern und den nächsten Tagesbeginn schützen.
Betriebspause vs. Ruhepause
Betriebspausen sind bezahlte unterbrechungen, oft bei technischem Ausfall. Sie gelten nicht als echte Erholung, weil du in Bereitschaft bleiben kannst.
- Du musst maximal 6 stunden am Stück arbeiten; plane deine erste pause rechtzeitig.
- Pausenzeiten sind echte Erholung: Aufgaben und Ruf sind aus.
- Kurzunterbrechungen unter 15 Minuten zählen zur arbeitszeit.
- Als arbeitnehmer hast du Anspruch auf diese Regelungen; dokumentiere Beginn und Ende der pause.
| Typ | Dauer | Wirkung |
|---|---|---|
| Ruhepause (§4) | 30–45 Minuten / aufteilbar ≥15 Min. | Erholung; unbezahlte Unterbrechung |
| Betriebspause | Variabel | Bezahlte Unterbrechung; Bereitschaft möglich |
| Kurzunterbrechung | <15 Minuten | Zählt als arbeitszeit |
Wie viel Pause bei 8 Stunden Arbeit?
Für deinen täglichen Zeitplan gilt: 30 Minuten pausenzeit sind vorgeschrieben und müssen spätestens vor dem Ende der sechsten Stunde erfolgen.
Praktisch heißt das: Startest du um 7:30 Uhr, musst du die 30 Minuten spätestens bis 13:30 Uhr genommen haben. Du kannst zwei Blöcke à 15 Minuten wählen, etwa 11:45–12:00 und 13:15–13:30.
Praxischeck: Zeitpunkt der Unterbrechung
Leg die Hauptunterbrechung idealerweise nach rund vier Stunden. So bleibst du länger konzentriert und erfüllst die vorgaben.
- Bei einem normalen arbeitstag sind 30 Minuten pausenzeit Pflicht.
- Kurze Stopps unter 15 Minuten zählen als arbeitszeit und ersetzen keine Pause.
- Frag den arbeitgeber nach festen Mittagsfenstern, das erleichtert die Planung.
- Trage Beginn und Ende der pause in die Zeiterfassung ein, damit alles transparent bleibt.
| Start | Spätester Zeitpunkt | Praxisbeispiel |
|---|---|---|
| 07:30 | 13:30 | 11:45–12:00 & 13:15–13:30 |
| 08:00 | 14:00 | 12:00–12:30 (1×30) |
| 09:00 | 15:00 | 13:00–13:30 (1×30) |
Mehr als neun Stunden: Wann 45 Minuten Pflicht werden
Ab Überschreitung der neun‑Stunden‑Marke gelten zusätzliche Vorgaben für deine Erholungsphasen.
Bei einer arbeitszeit mehr als neun stunden sind 45 Minuten ruhepausen vorgeschrieben. Du kannst diese Zeit in Blöcke aufteilen. Gesetzlich sind Einheiten ab 15 minuten zulässig.
Aufteilung in 3 × 15 Minuten – sinnvoll bei langen Schichten
Teile die 45 minuten am Tag idealerweise in 3 × 15 Minuten auf. So verteilst du Erholung gleichmäßig und vermeidest Leistungstiefs.
- Sobald du über neun stunden planst, musst du 45 Minuten pause einbauen.
- Jede Einheit muss mindestens 15 minuten umfassen, damit sie rechtlich zählt.
- Prüfe tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung — manche unternehmen regeln Abweichungen nach § 7 ArbZG.
- Setze die erste Unterbrechung früh genug, damit du nicht länger als sechs stunden am Stück bleibst.
- Bei arbeitszeit mehr als 9:30 stunden empfiehlt sich ein 30/15‑Modell für Mittag und Spätnachmittag.
Plane feste Zeitfenster im Teamkalender. So bleibt der Betrieb stabil und deine Regelungen sind dokumentiert.
Jugendliche und Azubis: Schutz durch JArbSchG im Alltag
Als Azubi unter 18 hast du besondere Rechte, die deine Pausen besser schützen. Das Jugendarbeitsschutzgesetz legt strengere Regeln fest als für Erwachsene.
Spätestens nach 4,5 Stunden: 30 Minuten bzw. 60 Minuten ab mehr als 6 Stunden
Jugendliche dürfen nicht länger als 4,5 Stunden ohne Unterbrechung arbeiten. Bei einer Arbeitszeit von 4,5 bis 6 Stunden steht dir mindestens 30 Minuten zu.
Überschreitet deine Schicht mehr als 6 Stunden, erhöht sich der Anspruch auf 60 Minuten. Diese Minuten dienen klar deiner Erholung.
Aufenthaltsräume und ungestörte Erholung
Der Betrieb muss geeignete Aufenthaltsräume bereitstellen. Dort sollst du dich wirklich erholen können, ohne Arbeit oder Lärm.
- Bist du unter 18, musst du spätestens nach 4,5 Stunden eine Pause einlegen.
- Du hast Anspruch auf 30 Minuten (4,5–6 Stunden) oder 60 Minuten (>6 Stunden).
- Volljährige Azubis folgen den Vorgaben des ArbZG; Minderjährige dem JArbSchG.
- Dokumentiere Beginn und Ende der Pausen und sprich Zeiten mit deiner Ausbilderin ab.
Teilzeit, kurze Schichten und flexible Modelle: So passt du die Pause an
Auch bei Teilzeit hast du Anspruch auf Erholung. Sobald deine arbeitszeit mehr als sechs Stunden beträgt, gelten die gleichen Regeln wie für Vollzeitkräfte.
„Dein Anspruch auf Pausen ist unabhängig vom Pensum; der Arbeitgeber muss die Zeiten ermöglichen.“
Bei sehr kurzen Diensten ist keine gesetzliche Unterbrechung nötig. Trotzdem kann eine kurze Erholung sinnvoll sein, um konzentriert zu bleiben.
- Arbeitest du Teilzeit, gilt: Über 6 Stunden brauchst du 30 Minuten pausen.
- Bei geteilten Diensten klärt das Team, ob längere Mittagspausen möglich sind.
- Baue Time‑Slots in deinen Kalender ein, damit die Unterbrechung nicht zwischen Termine rutscht.
- Sprich Übergaben ab, damit deine Pause nicht ständig ausfällt.
- Kurze Unterbrechungen unter 15 Minuten zählen als Arbeitszeit und ersetzen keine Pause.
- Plane bei flexiblen Modellen feste Fenster pro stunde, damit Erholung planbar bleibt.
Dokumentiere Beginn und Ende deiner Pause in der Zeiterfassung. So schützt du dein recht und stellst transparente pausenregelungen sicher.
Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung: Wenn im Betrieb anderes gilt
Manche Betriebe haben durch Tarif- oder Betriebsvereinbarungen eigene Vorgaben für Pausen. § 7 ArbZG erlaubt solche Abweichungen, wenn sie im Tarifvertrag oder durch eine Betriebsvereinbarung geregelt sind.
Schichtbetrieb, Pflege und Krankenhaus: praktische Ausnahmen
Gerade in Schichtbetrieben, Kliniken oder der Pflege sind abweichende Modelle üblich. Diese Regelungen können abweichende Pausen- und Zeitfenster rechtssicher vorsehen.
„Änderungen gelten nur mit Beteiligung des Betriebsrats; ohne Mitbestimmung sind sie oft unwirksam.“
- Prüfe, ob bei dir ein tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung spezielle regelung enthält.
- In Schicht, Pflege oder Krankenhaus sind abweichende vorgaben möglich und zulässig.
- Dein unternehmen muss die Mitbestimmung beachten; sonst greift das Recht oft nicht.
- Der Schutzkern bleibt bestehen: Du darfst nicht länger als sechs stunden ohne Unterbrechung arbeiten.
- Kläre bei arbeitszeit mehr als 9 Stunden, wie Aufteilungen und ruhepausen vorgesehen sind.
- Les die Betriebsvereinbarung, damit du ruhezeiten und pausenregelungen korrekt einhältst.
Bezahlung der Pause: Was dir vergütet wird – und was nicht
Ob deine Ruhezeit bezahlt wird, hängt oft von der Klarheit der Anordnung ab. Grundsätzlich sind Unterbrechungen unbezahlt. Das gilt, weil sie nicht zur Arbeitszeit zählen.
Regel: Pausen sind unbezahlte Zeit
In der Praxis zahlt der arbeitgeber die Erholungszeit meist nicht. Nur wer während der Unterbrechung arbeitet oder erreichbar sein muss, kann Anspruch auf Vergütung haben.
Ausnahmen: Unklare Anordnung, fehlende Gewährung, freiwillige Vergütung
Gerichte entschieden, dass ein pauschaler Abzug ohne echte Gewährung rechtswidrig sein kann (AG Hamm, 30.01.2013). Ist die Anordnung unklar, kann die Zeit als Arbeitszeit vergütet werden (LAG Köln, 03.08.2012).
Eine spontane Anordnung gilt, wenn die Dauer feststeht (BAG, 16.12.2009). Manche arbeitgeber zahlen dennoch freiwillig — frag nach betrieblichen Regeln.
- Grundregel: Deine Unterbrechungen zählen nicht zur arbeitszeit und sind meist unbezahlt.
- Der arbeitgeber darf keine Pauschale abziehen, wenn die pausenzeit nicht tatsächlich gewährt wurde.
- Unklare oder nicht dokumentierte Anordnungen können Vergütungspflichten auslösen.
- Wenn du in der Unterbrechung erreichbar bleiben musst, handelt es sich nicht um echte Erholung.
- Dokumentiere Beginn und Ende der Pause und kläre strittige Fälle früh mit HR.
Zeiterfassung: Pausen rechtssicher dokumentieren
Dokumentation sichert deine Rechte: Nur mit klaren Einträgen lässt sich tatsächliche arbeitszeit nachweisen. Das BAG-Urteil vom 12.09.2022 (1 ABR 22/21) fordert genau das und macht Erfassung zur Pflicht.
BAG 2022: Arbeitszeiten erfassen – Pausen transparent ausweisen
Das Urteil verlangt, dass Beginn und Ende der arbeitszeit sowie jede pausenzeit nachvollziehbar erfasst sind. Fehlen Einträge, lässt sich die tatsächliche zeit später nicht sauber rekonstruieren.
Für dich heißt das: Trage Start, Ende und Pausen konsequent ein. Nur so sind stunden arbeitszeit in Stundenkonten korrekt.
Digitale Systeme: Automatischer Abzug, Stempelung und Homeoffice
Moderne Tools bieten automatische Pausenregeln, Stempelung per App und Plausibilitätsprüfung. So verhindert das System, dass ein Pausenende vor dem Pausenbeginn erscheint.
Im Homeoffice gilt: Buchungen im System sind Pflicht. Das schützt dich und das unternehmen.
- Erfasse Beginn, Ende und jede pausenzeit — das ist voraussetzung für korrekte Stundenkonten.
- Nutze digitale Tools mit Stempelung, damit pausen lückenlos nachvollziehbar sind.
- Stelle automatische Regeln ein: Bei neun stunden müssen 45 Minuten verbucht sein.
- Prüfe regelmäßig deine Einträge, ob die arbeitszeitgesetz‑Vorgaben eingehalten werden.
- Aktiviere Erinnerungen im Tool, um manuelle Lücken zu vermeiden.
| Funktion | Vorteil | Beispiel |
|---|---|---|
| Automatischer Abzug | Konforme pausenbuchung | Bei 9 Stunden: 45 Minuten |
| Stempelung per App | Mobile Dokumentation | Homeoffice-Buchung möglich |
| Plausibilitätsprüfung | Fehler vermeiden | Pausenende nur nach Beginn |
Raucherpause, Bildschirmpause, Toilettengang: Was davon zählt
Nicht jede kurze unterbrechung gilt als echte Erholung — und das hat Folgen für dein Stundenkonto. Kurzstopps unter 15 Minuten zählen in der Regel zur Arbeitszeit und ersetzen nicht die gesetzliche ruhepause nach § 4 ArbZG.
Kurzunterbrechungen unter 15 Minuten gehören zur Arbeitszeit
Bildschirmpausen und schnelle Toilettengänge zählen als kurze unterbrechung und werden meist weiter als arbeit bewertet. Das gilt, solange die Unterbrechung im üblichen Rahmen bleibt.
Raucherpausen gehören oft nicht zur bezahlten Zeit. Dein unternehmen kann verlangen, dass du dich aus- und einstempelst oder die Minuten nacharbeitest.
- Bildschirmpausen und kurze Toilettengänge zählen zur arbeitszeit, sofern sie kurz sind.
- Raucherpausen sind meist unbezahlt; dokumentiere sie, wenn dein unternehmen das fordert.
- Solche Stops ersetzen keine ruhepause nach § 4 ArbZG — plane zusätzlich eine echte pause.
- Achte darauf, nicht länger als sechs stunden ohne anerkannte Pause zu bleiben.
- Dokumentation hilft: Notiere freiwillige Rauchpausen, damit dein Stundenkonto stimmt.
So planst du deinen Arbeitstag: Beispiele für 8, 9 und 10 Stunden
Mit festen Zeitblöcken vermeidest du Lücken in der Zeiterfassung und bleibst leistungsfähig.
Für einen normalen achtstündigen Arbeitstag brauchst du mindestens 30 Minuten Erholungszeit. Praktisch klappt das als 2 × 15 Minuten, etwa nach rund vier Stunden und kurz vor Schichtende.
8 Stunden: 2 × 15 Minuten nach 4:00 h und 5:30 h
Vorschlag: Trage zwei feste Slots ins Kalender‑Tool ein. So sind die jeweils mindestens minuten als harte Blöcke geschützt und werden dokumentiert.
9,5–10 Stunden: 45 Minuten verteilt auf den Tag
Bei mehr als neun Stunden solltest du 45 Minuten Ruhepause einplanen. Varianten: 3 × 15 Minuten oder 30 + 15, verteilt auf Mittag und Spätnachmittag.
- Setze Kalendereinträge für pausenzeit und überprüfe die Minuten arbeitszeit am Tagesende.
- Achte darauf, nicht länger als sechs Stunden ohne Unterbrechung zu bleiben.
- Jugendliche benötigen ein strengeres Raster; kläre das mit Ausbilder oder Schule.
| Dauer | Aufteilung | Praxis | Hinweis |
|---|---|---|---|
| 8 Stunden | 2 × 15 Minuten | nach 4:00 h und 5:30 h | jeweils mindestens Minuten eintragen |
| 9,5–10 Stunden | 30 + 15 oder 3 × 15 | Mittag + Spätnachmittag | arbeitszeit mehr als 9 Stunden: 45 Minuten |
| Jugendliche | 30 / 60 Minuten | je nach Dauer | gesetzlicher Anspruch beachten |
Dein nächster Schritt: Pausen klug planen, Rechte kennen, gesund bleiben
Plane deine Erholungszeiten jetzt so, dass deine Rechte und deine Gesundheit geschützt sind.
Merke dir die Kernregeln: 30 Minuten bei mehr als sechs bis neun Stunden, 45 Minuten bei längerem Einsatz. Maximal sechs Stunden am Stück ohne Unterbrechung und 11 Stunden Ruhezeit über Nacht gelten voraus.
Setze heute feste Zeitfenster im Kalender und prüfe die Pausenregelung mit dem Arbeitgeber. Achte auf jeweils mindestens 15 Minuten pro Block und notiere Start, Ende und Minuten. So stimmen deine Minuten Arbeitszeit im System.
Nutze dein Anspruch auf Pausen auch an stressigen Tagen. Lies Betriebsvereinbarungen, blocke Slots im Team und schütze so deine Gesundheit und dein Recht auf Erholung.