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Bayerns umstrittener Testlauf: Palantir-Software im Einsatz mit echten Personendaten

In Bayern sorgt der Einsatz der Palantir-Software „Gotham“ für eine hitzige Debatte. Trotz bestehender Bedenken hält das Land an dem Plan fest, diese Software für polizeiliche Zwecke zu nutzen.

Das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) testet die Analyse-Software seit März sogar mit echten Personendaten. Diese Entwicklung wirft Fragen bezüglich der rechtlichen Grundlage und des Datenschutzes auf, insbesondere nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das den Einsatz automatisierter Datenanalysen durch die Polizei in ihrer bisherigen Form für verfassungswidrig erklärte.

Datenschutzbedenken und rechtliche Unsicherheiten

Der bayerische Datenschutzbeauftragte Thomas Petri äußert Zweifel, ob für das VeRA-Pilotprojekt, das auf der Palantir-Software basiert, eine rechtliche Basis existiert. Seine Bedenken beziehen sich darauf, dass im Rahmen des Pilotprojekts möglicherweise Hinweise auf strafbare Rechtsverstöße ermittelt werden könnten, was ohne eine gesetzliche Grundlage zu rechtlichen Problemen führen würde. Der Münchner Strafrechtler Mark Zöller geht sogar so weit zu behaupten, dass das Vorgehen des bayerischen Innenministeriums und des LKAs „juristisch schlicht rechtswidrig“ sei.

Umstrittene Entscheidung und Investitionen

Das LKA erteilte Palantir bereits 2022 den Zuschlag für den Aufbau von VeRA, einem Programm, das Teil des Polizei 2020 (P20) Programms ist. Bayern hat für die Palantir-Software bereits rund 13,4 Millionen Euro ausgegeben. Der Landtag plant nun, das Polizeiaufgabengesetz (PAG) des Freistaats zu ändern, um die Polizei VeRA zur Verbrecherjagd verwenden zu können. Das Innenministerium hält jedoch für den Probelauf eine solche Novelle des PAG nicht für erforderlich.

Kritik und Forderungen nach bundesweiter Einführung

Während die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und AfD die bundesweite Einführung von VeRA fordern und die Entscheidung des Bundesinnenministeriums, nicht auf diese Plattform zu setzen, kritisieren, warnen Datenschützer und Rechtsexperten vor den potenziellen Gefahren und rechtlichen Problemen, die mit dem Einsatz der Software einhergehen könnten.

Balance zwischen Sicherheit und Datenschutz

Die Debatte um den Einsatz der Palantir-Software in Bayern unterstreicht die Notwendigkeit, eine Balance zwischen Sicherheitsbedürfnissen und dem Schutz der Privatsphäre und persönlichen Daten zu finden. Es bleibt abzuwarten, wie sich die rechtliche Situation entwickeln wird und welche Auswirkungen dies auf die Zukunft der polizeilichen Datenanalyse in Deutschland haben wird.

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